Kinderschutz

Was ist unser gesetzlicher Auftrag?

  • Eltern bei der gewaltfreien Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen
  • Bei Vernachlässigung, körperlichen, seelischen und sexuellen Übergriffen einzuschreiten und
  • Kinder in ihren Bedürfnissen wahrzunehmen und zu schützen

Wer kann sich an die Jugendwohlfahrt wenden?

  • Eltern, Kinder und Jugendliche, die sich in einer familiären Krise befinden und Unterstützung suchen
  • Personen, die in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld Kinder in einer Notsituation sehen.