In der Kinder- und Jugendhilfe sind Diplom-Sozialarbeiterinnen und -Sozialarbeiter in der sozialen Kinder- und Jugendarbeit und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Rechtsfürsorge tätig. Die Beratungsangebote können von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Paaren und Alleinstehenden kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine Einrichtung mit dem Ziel, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und die körperliche und seelische Gesundheit zu sichern. Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Die Kinder- und Jugendhilfe will Familien in ihren Erziehungskompetenzen stärken. Die Jugendwohlfahrt setzt sich für einen gewaltfreien Umgang miteinander ein.
Weitere Informationen: Land Salzburg - Soziales - Kinder und Jugendliche
Wenden Sie sich an uns:
- Wenn Sie ein Kind erwarten
- zur Information über Angebote der Mutter-/ Elternberatung
- zur Information und Beratung über Tagesmütter und andere familienergänzende Einrichtungen
- Wenn Sie einen Pflege- oder Adoptionsplatz anbieten oder suchen
- Zur Information über Mütter- und Familienurlaube sowie Kinder- und Jugendferien
- Bei Fragen, die sich aus dem Zusammenleben in der Familie mit ihren Kindern ergeben
- Bei sozialen und familiären Problemen bzw. Krisensituationen
- Bei Fragen zur Obsorge und zu persönlichen Kontakten
- Zur Beratung in unterhalts- und familienrechtlichen Fragen
- Zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen für Ihr Kind:
- Feststellung der Vaterschaft
- Unterhaltsfestsetzung
- Unterhaltseinbringung
- Unterhaltsvorschuss
- Pflegegeld für Pflegekinder
Wir nehmen von uns aus mit Ihnen Kontakt auf:
- Wenn Sie ein Pflegekind in Ihrer Familie haben oder eines aufnehmen möchten
- Über Auftrag des Gerichtes bei Obsorge- und Besuchsrechtsregelungen, z.B. bei Scheidung und Trennung
- Bei Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen
- Bei strafbaren Handlungen von Jugendlichen
Wir arbeiten zusammen mit:
Örtlichen Schulen und Kindergärten, Ärztinnen und Ärzten, dem Psychosozialen Dienst, Familien- und Erziehungsberatung, Heilpädagogischer Ambulanz und Station, Schulpsychologie, Therapeutinnen und Therapeuten, Neustart, Gerichten, Krankenhäusern sowie Vereinen und Organisationen, die sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen.
Was ist unser gesetzlicher Auftrag?
- Eltern bei der gewaltfreien Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen
- Bei Vernachlässigung, körperlichen, seelischen und sexuellen Übergriffen einzuschreiten
- Kinder in ihren Bedürfnissen wahrzunehmen und zu schützen
Wer kann sich an die Jugendwohlfahrt wenden?
- Eltern, Kinder und Jugendliche, die sich in einer familiären Krise befinden und Unterstützung suchen
- Personen, die in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld Kinder in einer Notsituation sehen.