Allgemeines zur Kinder- und Jugendhilfe

In der Kinder- und Jugendhilfe sind Diplom-Sozialarbeiterinnen und -Sozialarbeiter in der sozialen Kinder- und Jugendarbeit und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Rechtsfürsorge tätig. Die Beratungsangebote können von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Paaren und Alleinstehenden kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine Einrichtung mit dem Ziel, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und die körperliche und seelische Gesundheit zu sichern. Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Die Kinder- und Jugendhilfe will Familien in ihren Erziehungskompetenzen stärken. Die Jugendwohlfahrt setzt sich für einen gewaltfreien Umgang miteinander ein.

Weitere Informationen: Land Salzburg - Soziales - Kinder und Jugendliche


Wenden Sie sich an uns:

  • Wenn Sie ein Kind erwarten
  • zur Information über Angebote der Mutter-/ Elternberatung
  • zur Information und Beratung über Tagesmütter und andere familienergänzende Einrichtungen
  • Wenn Sie einen Pflege- oder Adoptionsplatz anbieten oder suchen
  • Zur Information über Mütter- und Familienurlaube sowie Kinder- und Jugendferien
  • Bei Fragen, die sich aus dem Zusammenleben in der Familie mit ihren Kindern ergeben
  • Bei sozialen und familiären Problemen bzw. Krisensituationen
  • Bei Fragen zur Obsorge und zu persönlichen Kontakten
  • Zur Beratung in unterhalts- und familienrechtlichen Fragen
  • Zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen für Ihr Kind:
    • Feststellung der Vaterschaft
    • Unterhaltsfestsetzung
    • Unterhaltseinbringung
    • Unterhaltsvorschuss
    • Pflegegeld für Pflegekinder

Wir nehmen von uns aus mit Ihnen Kontakt auf:

  • Wenn Sie ein Pflegekind in Ihrer Familie haben oder eines aufnehmen möchten
  • Über Auftrag des Gerichtes bei Obsorge- und Besuchsrechtsregelungen, z.B. bei Scheidung und Trennung
  • Bei Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen
  • Bei strafbaren Handlungen von Jugendlichen

Wir arbeiten zusammen mit:

Örtlichen Schulen und Kindergärten, Ärztinnen und Ärzten, dem Psychosozialen Dienst, Familien- und Erziehungsberatung, Heilpädagogischer Ambulanz und Station, Schulpsychologie, Therapeutinnen und Therapeuten, Neustart, Gerichten, Krankenhäusern sowie Vereinen und Organisationen, die sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen.


Was ist unser gesetzlicher Auftrag?

  • Eltern bei der gewaltfreien Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen
  • Bei Vernachlässigung, körperlichen, seelischen und sexuellen Übergriffen einzuschreiten
  • Kinder in ihren Bedürfnissen wahrzunehmen und zu schützen

Wer kann sich an die Jugendwohlfahrt wenden?

  • Eltern, Kinder und Jugendliche, die sich in einer familiären Krise befinden und Unterstützung suchen
  • Personen, die in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld Kinder in einer Notsituation sehen.