Facharbeiter-Aufstiegsprüfung

​Die Facharbeiter-Aufstiegsprüfung ersetzt den Lehrabschluss, wenn seit dem Dienstbeginn zumindest drei Jahre lang regelmäßig und unter fachlicher Anweisung handwerkliche Tätigkeiten verrichtet wurden, welche auch bei einem der Verwendung entsprechenden Lehrberuf ausgeübt werden. Geregelt im §12h Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz (Gem-VBG).

Laut §12h Abs. 3 Zif. 3 sowie Abs. 6 Gem-VBG sind im Fachgebiet im Wesentlichen die Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen, die bei einer Berufsausbildung in dem betreffenden Lehrberuf zu erwerben sind. Die praktische Prüfung wird durch das für das betreffende Fachgebiet bestellte Kommissionsmitglied abgenommen. Sie hat mindestens zwei Stunden zu dauern. Die mündliche Prüfung erfolgt vor einem dreiköpfigen Prüfungssenat, dessen Zusammensetzung von der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission festgelegt wird.

Hinweis: Sollten entsprechende Vortragende bzw. fachlich geeignete Kommissionsmitglieder nicht zur Verfügung stehen kann die Facharbeiter-Aufstiegsprüfung nicht gesetzeskonform durchgeführt werden.


Den Antrag auf Zulassung zur Facharbeiter-Aufstiegsprüfung finden Sie im Download-Bereich.