Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG

​​Im Rahmen der Art. 15a B-VG-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für den Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots stehen Fördermittel zur Verfügung. Wie in den vorangegangenen Jahren sind unter anderem Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Gruppen für unter Dreijährige, Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten sowie Barrierefreiheit förderbar (Details zu den verschiedenen Förderzwecken siehe Art. 15a B-VG-Vereinbarung im pdf-Download).