Es wird darauf hingewiesen, dass nicht sämtliche Kundmachungen der Landesregierung oder des Landeshauptmannes als Behörde zwingend im Internet vorzunehmen sind.
Als weitere Kundmachungsformen kommen in Betracht: der Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde oder des Amtes der Landesregierung, die Verlautbarung in der elektronischen Salzburger Landes-Zeitung (salzburg.gv.at/salzburger_landeszeitung), eine in den jeweiligen Verwaltungsvorschriften speziell vorgesehene Kundmachungsform, eine sonstige geeignete Form (§ 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG), sowie die für die Verlautbarung eines Ediktes zwingend vorgesehenen Kundmachungsformen (§ 44a AVG).
Es wird auf die dauerhafte Kundmachung (der Landesregierung und des Landeshauptmannes als Behörde) an der Amtstafel des Amtes der Landesregierung verwiesen, durch welche die Kundmachung einer mündlichen Verhandlung im Internet unter www.salzburg.gv.at/bekanntmachungen als "geeignete Form der Kundmachung" iSd § 42 AVG gilt.
Einträge |
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Edikt
14.09.2023 -
31.12.2024
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Kundmachung
24.04.2024 -
12.06.2024
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Kundmachung
24.04.2024 -
21.05.2024
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Kundmachung
11.04.2024 -
21.05.2024
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Kundmachung
24.04.2024 -
15.05.2024
VERBUND Hydro Power GmbH, KW Wallnerau-Salzach und KW Wallnerau–Unterwasser;
• Ansuchen um wasserrechtliche Überprüfung des Kraftwerkes Wallnerau-Salzach und des Kraftwerkes Wallnerau-Unterwasser sowie nachträgliche Bewilligung und gleichzeitige Überprüfung der vorgenommenen Änderungen. 1. Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und Betrieb bzw. Abänderung folgender Anlagenteile:
2. Überprüfung der mit Bescheiden des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25.03.1986, Zahlen 1/01-26.499/20-1986 und 1/03-26.495/7-1986, abgeändert mit Bescheiden des Landeshauptmannes von Salzburg vom 19.05.1987, Zahlen 1/01-26.499/38-1987 und 1/03-26.495/14-1987, wasserrechtlich bewilligten Kraftwerksanlagen „Wallnerau-Salzach“ und „Wallnerau-Unterwasser“ sowie Mitgenehmigung allfälliger geringfügiger Abweichungen. Ansuchen um Überprüfungsfeststellung gemäß § 121 WRG 3. Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung der Betriebs- und Überwachungsordnung für die Kraftwerke Wallnerau-Salzach und Wallnerau-Unterwasser. Wasserrechtliche Bewilligung |
Kundmachung
24.04.2024 -
15.05.2024
VERBUND Hydro Power GmbH, KW Wallnerau-Salzach;
Ansuchen um wasserrechtliche Überprüfung der Fischaufstiegshilfe des Kraftwerkes Wallnerau-Salzach
Verbund Hydro Power GmbH, KW Wallnerau-Fischaufstiegshilfe; Überprüfung der mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 17.12.2013, Zahl 20401-1/26499/214-2013, wasserrechtlich bewilligten Fischaufstiegshilfe (FAH) einschließlich der Überfahrtsbrücke am Kraftwerk Wallnerau-Salzach; Mitgenehmigung allfälliger geringfügiger Abweichungen sowie nachträgliche Bewilligung allfälliger Abänderungen. Ansuchen um Überprüfungsfeststellung gemäß § 121 WRG |
Kundmachung
05.04.2024 -
08.05.2024
Leoganger Bergbahnen GmbH, Schigebiet Leogang; Überprüfung des Bescheides des Landeshauptmannes von Salzburg vom 27.09.2023, Zahl 20701-1/32511/437/6-2023; Ausbau Skiweg 2023
Leoganger Bergbahnen GmbH, Schigebiet Leogang; Überprüfung der mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 27.09.2023, Zahl 20701-1/32511/437/6-2023, erteilten wasserrechtlichen Bewilligung zur Neuverlegung der ca. 235 m langen Stichleitungen Nr. 5 in DN80 PN100 Guss mit Druckluftleitung DA65/DA50 PN10 HDPE und 4 Zapfstellen inkl. zugehöriger Kabeleinbau-ten auf dem Grundstück 901/1, KG 57120 Pirzbichl auf ihre konsensgemäße Ausführung hin; Allfällige nachträgliche Bewilligung hinsichtlich der vom bewilligten Projekt erfolgten geringfügigen Abweichungen; Ansuchen um Überprüfungsfeststellung gemäß § 121 WRG |
Kundmachung
05.04.2024 -
08.05.2024
Leoganger Bergbahnen GmbH, Schigebiet Leogang; Überprüfung des Bescheides des Landeshauptmannes von Salzburg vom 22.11.2022, Zl. 20701-1/32511/435/12-2022; Erweiterung 2022;
Leoganger Bergbahnen GmbH, Schigebiet Leogang; Überprüfung der mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 22.11.2022, Zl. 20701-1/32511/435/12-2022, erteilten wasserrechtlichen Bewilligung zur Neuverlegung der ca. 440 m langen Feldleitung Nr. 1 und 4 Zapfstellen inklusive zugehöriger Kabeleinbauten zur Beschneiung der Schneifläche 221 im Ausmaß von 2,55 ha auf ihre konsensgemäße Ausführung hin; Allfällige nachträgliche Bewilligung hinsichtlich der vom bewilligten Projekt erfolgten geringfügigen Abweichungen; Ansuchen um Überprüfungsfeststellung gemäß § 121 WRG |
Kundmachung
12.04.2024 -
06.05.2024
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Kundmachung
27.03.2024 -
30.04.2024
Überprüfung des Bescheides des Landeshauptmannes von Salzburg vom 12.12.2019, Zahl 20701-1/45430/20-2019, mit dem der Energie AG Oberösterreich zum Wasserkraftwerk Wagrain/St.Johann in der Kleinarlerache die wasserrechtliche Bewilligung zur Anpassung der bestehenden Organismenwanderhilfe an den Stand der Technik erteilt wurde.
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 12.12.2019, Zahl 20701-1/45430/20-2019, wurde der Energie AG Oberösterreich zum Wasserkraftwerk Wagrain/St.Johann in der Kleinarlerache die wasserrechtliche Bewilligung zur Anpassung der bestehenden Organismenwanderhilfe an den Stand der Technik erteilt. Standort der Organismenwanderhilfe ist GN 134/8, 134/9 und 657/1, je KG 55134 Vorderkleinarl bei Flkm 8,55. Laut Kollaudierungsunterlagen kam es im Zuge der Bauausführung zu geringfügigen Änderungen im Vergleich zum bewilligten Projekt. Teil des Kollaudierungsverfahrens wird die Beurteilung dieser Änderungen und gegebenenfalls nachträgliche Genehmigung sein. |