Der aktuelle Raumordnungsbericht

Salzburger Raumordnungsgesetz 2009,
LGBl. Nr. 30/2009, § 7 Abs. 3:


Die Landesregierung hat dem Landtag spätestens nach zwei Jahren ab Beginn einer Gesetzgebungsperiode einen Raumordnungsbericht vorzulegen. Gegenstände des Raumordnungsberichts sind:

  1. der grundsätzliche Stand der Raumordnung im Land Salzburg auf Basis der von den Gebietskörperschaften und den Regionalverbänden erstellten Programme und Pläne,
  2. die Darstellung der Entwicklung des Landes anhand geeigneter Indikatoren,
  3. die Ergebnisse der Überwachung von Planungen mit erheblichen Umweltauswirkungen und
  4. die Zusammenarbeit mit dem Bund und den benachbarten Ländern auf dem Gebiet der Raumordnung.


Salzburger Raumordnungsbericht 2015-2019
. 8. Bericht über den Stand der Raumordnung im Land Salzburg, 2021, 194 S.


Der Raumordnungsbericht kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Land Salzburg - Publikationen Raumplanung

 

Der Raumordnungsbericht wird am 9. Februar 2022 im zuständigen Ausschuss des Salzburger Landtages beraten. Das Protokoll der Ausschuss-Sitzung wird als Anhang in den Raumordnungsbericht integriert werden.