Informations- und Publizitätsvorschriften für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds 2014-2020 (EMFF):

Bei der Teilnahme am EMFF-Programm haben die Begünstigten geförderte Investitionsvorhaben durch die Anbringung von Erinnerungstafeln bzw. die Förderung von Personal- und Sachaufwendungen (EU- Bundes- und Landesmittel) durch die Verwendung von Logoleisten gemäß Punkt 3 (2) e des Anhanges V der VO (EU) Nr. 508/2014 zu kennzeichnen.

Um eine bundeseinheitliche Kennzeichnung der geförderten Vorhaben im Rahmen des operationellen Programms Österreich Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2014-2020 zu gewährleisten, ist daher bei der Kennzeichnung folgendermaßen vorzugehen:

Anbringung von Erinnerungstafeln:

Bei der Förderung von Investitionen, die mit insgesamt mehr als 20.000 EUR öffentlich unterstützt werden (Summe EU-, Bundes- und Landesmittel), ist vom Begünstigten auf Dauer (ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung bis zum Ablauf der Behaltefrist von 5 Jahren, wobei der Fristenlauf für die Behaltefrist mit der Letztzahlung beginnt) eine Erinnerungstafel mit Informationen über das Projekt anzubringen, welche einen gut sichtbaren Hinweis auf die Beteiligung des Bundes, des Landes und der Europäischen Union sowie folgende Logos enthält:

• das BMNT-Logo

• das entsprechende Bundesländer-Logo sowie

• das Unionslogo inkl. Zusatz: Europäischer Meeres- und Fischereifonds: Hier investiert Europa in eine nachhaltige Fischerei.

Projektbeschreibung:

Als „Musterprojekt“ ist auf der Erinnerungstafel gemäß Sonderrichtlinie z. B. Punkt 2.1.1 „Investitionen in der Binnenfischerei“ anzuführen.

Als „Projektbeschreibung“ ist entweder die Maßnahmenbeschreibung gemäß Sonderrichtlinie z. B. Punkt 2.1.1.2.1 „Förderung der Diversifizierung von Binnenfischern durch Investitionen an Bord“ oder das Ziel gemäß Sonderrichtlinie z.B. Punkt 2.1.1.1 "Ziel ist die nachhaltige umweltschonende Bewirtschaftung der Fischbestände in natürlichen Gewässern, die Erhaltung der Seenfischerei im bestehenden Ausmaß, die Erhöhung der Wertschöpfung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe" anzugeben.

Angaben zum Ort der Umsetzung („Musterort“), zu den Gesamtkosten und einer allfälligen Internetadresse, die das gegenständliche Projekt betreffen, sind optional.

Bei der Verwendung der Logos ist auf deren ausgewogene Gewichtung zu achten, wobei das Unionslogo inkl. Zusatz mindestens 25% der Fläche der Erinnerungstafel einnehmen muss.

Soweit Erinnerungstafeln angebracht werden, obwohl der oben genannte Schwellenwert für den öffentlichen Gesamtbetrag nicht überschritten wird, sind die genannten Gestaltungsmerkmale ebenfalls einzuhalten.

Größe der Erinnerungstafel: Format A5/max. A4

Logoleiste (Sachaufwendungen):

• das BMLRT-Logo

• das entsprechende Bundesländer-Logo bzw. bei bundesländerübergreifenden Projekten den Schriftzug „EMFF 2014-2020“ sowie

• das Unionslogo inkl. Zusatz: Europäischer Meeres- und Fischereifonds: Hier investiert Europa in eine nachhaltige Fischerei.

Die Logoleiste ist so zu verwenden, dass insbesondere Schriften mit freiem Auge noch gut lesbar erscheinen. Bei Bedarf ist die Logoleiste proportional zu vergrößern.

Kann die Logoleiste aus Platzgründen nicht angewendet werden, so ist folgender Wortlaut als Informationsmaßnahme anzuführen: "Mit Unterstützung von Bund, Land und Europäischer

Union (EMFF)". Bei bundesländerübergreifenden Projekten ist der Wortlaut "Mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union (EMFF)" zu verwenden.

Bei Verwendung der Logoleiste in schwarz-weißer Ausführung ist zu beachten, dass hierfür eigene Bestimmungen gelten.

Entsprechend Mustervorlagen stehen in Farbe und in schwarz-weiß unter folgendem Link zur sofortigen Anwendung zur Verfügung: https://info.bmlrt.gv.at/service/foerderungen/publizitaetsmassnahmen/EMFF-foerderung/EMFF.html

Downloads:

Logo Land Salzburg

Logo des BMLRT, der EU sowie sonstige Logos (weitere Informationen und Downloads sind auf der Homepage des BMLRT abrufbar)

Logo der EU mit Zusatz (jpg, 210KB) (druckfähige Grafikdateien können unter laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at angefordert werden)

Generelle Informationen zu den Publizitätsvorschriften stehen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.info.bmlrt.gv.at/ministerium/publizitaets/EMFF-foerderung.html