Pflichtpraxis

Die Schülerinnen und Schüler der Landwirtschaftlichen Fachschulen absolvieren im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung ein Pflichtpraktikum.


Fachrichtungen Landwirtschaft und Pferdewirtschaft

Pflichtpraktikum in der Dauer von 12 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse auf einem Landwirtschaftlichen Betrieb.


Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement

Pflichtpraktikum in der Dauer von 10 Wochen als Winterpraktikum in der 3. Klasse in einem gewerblichen Betrieb oder einem Betrieb im Sozialbereich.


Informationen zur Schülerhaftpflichtversicherung


Informationen zur Haftpflicht im Rahmen einer Schnupperlehre