Maßnahmen gegen die Verbreitung von Maul- und Klauenseuche

Die MKS ist eine sehr leicht übertragbare Infektionskrankheit; letzter Seuchenzug in Österreich 1976. Erkranken können Klauentiere (Rind, Schwein, Schaf, Ziege usw.), selten Mensch und Nichtsäuger.


Erreger: Sehr widerstandsfähiges Virus; wird von erkrankten Tieren mit Speichel, Milch und Blasenmaterial ausgeschieden. Virus überlebt bis 15 Wochen in Futter und Abwasser, mehrere Jahre im Tiefkühlfleisch.
 
Einschleppung, Übertragung: Gefahr der Einschleppung bei Tier- und Fleischimporten. Unscheinbare Verlaufsform (bes. bei Wildrindern) möglich. Direkte (von Tier zu Tier) und indirekte Übertragung (über Fleisch, Milchprodukte, Schlachtabfälle, Küchanabfälle, Dung, Gülle, Abwasser, Staub, Schmutz, Schuhwerk, Kleidung, Nagetiere usw.).
 
Verlauf: Meist erkrankt ein Großteil des empfänglichen Tierbestandes (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen). 2 - 7 Tage nach der Ansteckung kommt es zu Krankheitserscheinungen. Kennzeichen sind 1 - 2 Tage Fieber, Blasenbildung (Maulschleimhaut, Zunge, Zitzen und im Klauenbereich), Hin- und Hertreten, Lahmheiten, häufiges Liegen, Schmatzen und Speicheln. Schweine und Schafe erkranken überwiegend an den Klauen, MKS bei Ziegen unscheinbar. Selten Todesfälle (bei Jungtieren häufiger).
 
Zu ähnlichen Symptomen (meist jedoch ohne Blasenbildung) kommt es auch bei anderen Erkrankungen.

UNBEDINGT TIERARZT BEIZIEHEN - VERENDETE TIERE MIT VERDÄCHTIGEN SYMPTOMEN NICHT OHNE DIAGNOSE ZUR TKV!!

Bei Reisen in Länder und Regionen, in denen keine Freiheit vor Maul- und Klauenseuche gewährleistet ist, sollten unbedingt folgende Regeln beachtet werden:

  1. Keine von Klauentieren stammenden Erzeugnisse von der Reise mitbringen, auch wenn sie nur für den eigenen Verzehr – z.B. als Reiseproviant - oder für den eigenen Gebrauch oder als Geschenk vorgesehen sind.
  2. Beschränkungen des Personenverkehrs beachten, die von den Behörden vor Ort als vorbeugende Maßnahme angeordnet wurden.
  3. In betroffenen Gegenden jedenfalls von einem Besuch auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Rindern, Schafen, Ziegen oder Schweinen Abstand nehmen.
  4. Wurde dennoch ein solcher Betrieb besucht, sind danach Schuhe und Kleidung gründlichst zu reinigen und zu desinfizieren.
  5. Nach der Rückkehr für mindestens eine Woche jeden Kontakt mit Tieren der empfänglichen Arten meiden.
  6. Niemals Tiere – auch keine Schweine – mit Speiseresten aus diesen Ländern füttern!