Katzenkastrationsaktion

Eine Aktion der Tierschutzombudsstelle Salzburg für halbwilde und wilde Katzen (Streunerkatzen)

Gemütlich ruhender kastrierter Kater©Silvia Wierer

Streunerkatzen

Streunerkatzen gehören schon seit Jahrhunderten zu unserem Ökosystem. Sie sind im Normalfall sehr scheu, lassen sich daher schwer fangen und auch nicht streicheln, gewöhnen sich aber rasch an eine regelmäßige Fütterung.

Eine ausreichende Fütterung der Tiere wirkt sich positiv auf die Fortpflanzung aus und führt in der Regel dazu, dass die Kätzin durchschnittlich zweimal im Jahr drei bis sechs Junge wirft. Durch das Einfangen und Weggeben der Jungtiere wird das Muttertier rascher wieder rollig, und so verkürzt sich der Abstand zwischen den Würfen. Eine Zunahme der Population ist somit vorprogrammiert.

Die Unterbringung von Streunerkatzen in Tierheimen stellt keine tiergerechte Lösung dar. Die Katzen sind das Leben in „freier Natur” gewohnt, nicht auf den Menschen geprägt und extrem scheu. Eingesperrt zu sein, bedeutet für diese Tiere eine große Qual.

Die einzig sinnvolle und tiergerechte Vorgehensweise, das Wachstum einer Streunerkatzenpopulation einzuschränken und den beschriebenen Problemen vorzubeugen, ist es, einerseits die eigenen Hauskatzen kastrieren zu lassen und andererseits Streunerkatzen einzufangen, kastrieren zu lassen und am angestammten Platz wieder freizulassen.

Leider werden zur „Populationskontrolle” mancherorts noch immer strafbare Methoden wie Vergiften, Erschlagen oder Ertränken angewendet. Diese Praktiken sind entschieden abzulehnen und stellen nicht einmal ansatzweise eine effektive Lösung dar.

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund verboten ist und mit Geldstrafen geahndet wird. (§ 6 Tierschutzgesetz iVm § 38 Abs. 1 Tierschutzgesetz)

Aus diesen Gründen hat der Tierschutzombudsmann des Landes Salzburg in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen, dem Land Salzburg und der Tierärztekammer eine Katzenkastrationsaktion für halbwilde und wilde Katzen ins Leben gerufen.

Dabei sollen wilde Katzen eingefangen und kastriert werden und dann so bald als möglich an ihren gewohnten Platz zurückgebracht werden. Nur so kann verhindert werden, dass der Revierplatz durch den Zugang einer „neuen” unkastrierten Katze besetzt wird.

Diese Aktion wird zu einem Drittel aus Selbstbehalten der betroffenen Personen und zu einem Drittel vom Land Salzburg finanziert. Die Tierärztinnen und Tierärzte verzichten auf ein Drittel ihres üblichen Honorares.


Was heißt Kastration?

Kastration heißt, dass die Keimdrüsen sowohl beim männlichen als auch beim weiblichen Tier entfernt werden.

Umgangssprachlich wird bei der Kastration weiblicher Tiere fälschlicherweise von „Sterilisation” gesprochen. Unter Sterilisation versteht man jedoch die Unterbindung der Ei- bzw. Samenleiter. Dies wird aber bei Tieren üblicherweise nicht gemacht.

Bei der Kastration werden beim Kater die Hoden, bei der Katze die Eierstöcke und Teile der Gebärmutter entfernt. Diese Operationen werden ausschließlich unter Vollnarkose und mit entsprechender Schmerzbekämpfung durchgeführt.

Sowohl bei der Kastration des Katers als auch jener der Katze handelt es sich um Routineeingriffe, die von jeder Tierarztpraxis angeboten und vorgenommen werden.


Gesetzliche Grundlagen

Seit dem In-Kraft-Treten des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes am 1. Jänner 2005 besteht für alle Katzenhalter die Verpflichtung, Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden. (2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1, 2. Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen, Abs. 10 idgF)

Vorgehensweise

Wenn ein Problem mit halbwilden oder wilden Katzenpopulationen besteht, wenden Sie sich bitte an den

Tierschutzombudsmann des Landes Salzburg
Mag. Alexander Geyrhofer
Tel.: 0662/8042-3461 • Fax: 0662/8042-3886
E-mail: alexander.geyrhofer@salzburg.gv.at