Ein Service des Hydrographischen Dienstes des Landes Salzburg.
Aktuell kann es wegen technischen Problemen immer wieder zu Ausfällen und Verzögerungen beim Datentransfer der Stationen im Salzach-und Saalachgebiet kommen. Die Pegel Salzburg, Golling, Obergäu und Siezenheim sind auch unter http://www.hnd.bayern.de einsehbar.
Meldegrenze (Interne Vorwarnstufe HD - noch kein Schadenspotential ~ 0,5 bis 1 Jährliches Ereignis): ab Erreichen dieses Pegelstandes wird die Entwicklung der Wasserführung vom HD ständig beobachtet und ist die Hochwasserwarnzentrale rund um die Uhr besetzt. Im Ermessen des HD wird entschieden ob und an wen Informationen weitergegeben werden. Bei stark steigender Tendenz wird die Landeswarnzentrale von Seiten des HD verständigt, von wo aus die weitere Alamierungskette (-> örtl. Feuerwehren, Einsatzkräfte, Katastrophenreferenten...) erfolgt.
Warngrenze (noch kein Schaden ~ 1 bis 10 Jährliches Ereignis): Landeswarnzentrale LAWZ wird von Seiten des HD jedenfalls verständigt. Die weitere Alamierungskette (-> örtl. Feuerwehren, Einsatzkräfte, Katastrophenreferenten...) erfolgt durch die LAWZ. Vom HD wird in regelmäßigen Abständen eine Zusammenfassung der Ist-Situation (inklusive Wetterentwicklung) erstellt, sowie Prognosen für die weitere Entwicklung gegeben.
Alarmstufe 1 (es kommt örtlich begrenzt zu ersten Ausuferungen): alle zuständigen Stellen sind bereits informiert. Vom HD wird in regelmäßigen Abständen (stündlich) eine Zusammenfassung der Ist-Situation (inklusive Wetterentwicklung) erstellt sowie Prognosen für die weitere Entwicklung gegeben.
Alarmstufe 2 (es kommt großflächig zu Ausuferungen - Katastrophenszenario): vom HD wird in regelmäßigen Abständen (stündlich) eine Zusammenfassung der Ist-Situation (inklusive Wetterentwicklung) erstellt, sowie Prognosen für die weitere Entwicklung gegeben.
Dieses mehrstufige Alamierungssystem ist noch nicht an allen Messpegelstationen (was Alarmstufe 1 - Beginn der Ausuferungen und Alarmstufe 2 betrifft) angepasst bzw. umgesetzt worden und sind zum Teil die maßgeblichen Wasserstände nur aufgrund der Jährlichkeit und nicht anhand von Ausuferungen festgelegt worden.