Waldumweltmaßnahmen
Mit dem Programm Ländliche Entwicklung LE07-13 (Sonderrichtlinie Wald & Wasser) steht bis 2013 allen Bundesländern erstmals ein umfangreiches Förderprogramm für das Management von Waldlebensräumen und –arten zur Verfügung.
In Österreich erfolgt die Umsetzung von naturschutzbezogenen Förderungen im Wald länderspezifisch über unterschiedliche Maßnahmen, in erster Linie jedoch über die Maßnahmen M226 " Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen" (Art. 48 der (EG) VO 1698/2005).
Die gesammelten Erfahrungen in Salzburg haben gezeigt, dass für die Erhaltung und insbesondere für eine Verbesserung des Erhaltungszustandes von Waldlebensräumen und Arten primär nur individuell gestaltbare projektbezogene Naturschutzförderungen in Kombination mit einer einzelbetrieblichen Beratung den gewünschten Erfolg bringen.
Die Bundsländer Tirol und Salzburg haben gemeinsam ein Förderprogramm 14 Einzelmaßnahmen entwickelt. Die Auswahl der Maßnahmenflächen und die Festlegung der Pflegemaßnahmen erfolgt individuell für Einzelflächen oder auf betrieblicher Ebene (Naturschutzplan-Wald). Neben Erhaltungsprämien für wertvolle Waldstrukturen und Bestände (Totholz, Spechtbäume, Altholzinseln, etc.) werden auch aktive Maßnahmen zur Wiederherstellung und Entwicklung von Waldbeständen gewährt.
So können beispielsweise im Rahmen der "Waldbaulichen Maßnahmen" standortsfremde Bestände nach ökologischen Gesichtpunkten umgestaltet oder der Erhaltungszustand von Waldgesellschaften verbessert werden.
Die Erstellung der Managementpläne, die Betriebsberatungen sowie Grundlagenerhebungen und begleitende bewusstseinsbildende Aktionen werden in Österreich über die Maßnahmen "Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes – Naturschutz (M323a)" kofinanziert.
Förderbare Maßnahmen
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Die Beschreibung der Maßnahmen entnehmen Sie bitte der Broschüre:
Antragsformulare für Waldumweltmaßnahmen


