| Was wird gefördert? |
Salzburger Verkehrssicherheitsfonds:
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| Warum wird gefördert? |
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| Wer wird gefördert? |
Die Fördermittel werden an den projektverantwortlichen Förderungswerber ausgezahlt. Hinsichtlich dessen Rechtspersönlichkeit bestehen vorab keine Einschränkungen. |
| Wie wird gefördert? |
Über schriftliche Projektvorstellung und Förderantrag an die Fachabteilung 6/7 - Verkehrsplanung. Förderzusage nach fachlicher Prüfung und Zustimmung der Leitung des Verkehrsressorts. |
| Wo wird gefördert? |
Die Projekte müssen sich (nicht ausschliesslich) auf die Verhältnisse im Land Salzburg beziehen. |
| Wann wird gefördert? |
Bei positivem Prüfungsergebnis des Projektantrages und nach Maßgabe der jährlich an den Fonds überwiesenen Geldmittel aus Wunschkennzeicheneinnahmen im Land Salzburg. |
| Weiteres |
Kontakt: Dipl.- Ing. Ralf Kühn, Michael Pacher Str. 36, 5020 Salzburg; Tel.: 0662/8042-4468; ralf.kuehn@salzburg.gv.at Link zum Verkehrssicherheitsfonds der Republik Österreich beim Bundesministerium für Verkehr Innovation und Technologie Die in den Förderrichtlinien genannte, verpflichtende Dachmarke lautet "Gib8!", besitzt ein eigenes Erkennungssymbol (Logo) und bezieht sich auf die Gib8! - Aktion des Landes Salzburg. |
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