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Der Vertrag von Lissabon

Mit der schrittweisen Erweiterung von anfänglich sechs  (im Jahr 1957) auf mittlerweile 27 Mitgliedstaaten und der Vielzahl an unterschiedlichen Verträgen, wird ein umfassender Vertrag über grundlegende Angelegenheiten und die Arbeitsweise der EU unumgänglich. Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 13. Dezember 2007 von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde, bekommt die Europäische Union eine Handlungsbasis, die sie demokratischer, effizienter, transparenter und bürgernäher machen soll.


Die Europäischen Verträge wurden seit 1957 mehrfach geändert und fortentwickelt. In den 80er Jahren war die vertragliche Grundlage der Union die Einheitliche Europäische Akte. Es folgten in den 90er Jahren die Verträge von Maastricht (1992), Amsterdam (1997) und Nizza (2001). Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft, die bislang letzte Novellierung der Verträge.


In den folgenden Jahren wurde an einem Verfassungsentwurf für die Europäische Union  gearbeitet, die alle bisherigen Verträge ersetzten sollte. Der Vertrag über eine Europäische Verfassung wurde im Oktober 2004 in Rom feierlich unterzeichnet, und hätte danach in den Mitgliedstaaten ratifiziert werden sollen. Dieser Prozess scheiterte nach 18 Ratifizierungen (16 parlamentarische und 2 Volksabstimmungen) der unterzeichneten Verträge aber durch negative Referenden in Frankreich und den Niederlanden 2005. Danach kam der Prozess ins Stocken und es wurde eine "Nachdenkpause" vereinbart. Nach langen Verhandlungen gelang es 2007 unter der deutschen und portugiesischen EU- Ratspräsidentschaft, eine Einigung über die Reform der EU zu erreichen.


Da es sich um ein kompliziertes Regelwerk handelt, ist der nicht konsoldierte Text des Reformvertrags für Nicht-Juristen  schwer verständlich. Außerdem haben sich einige einseitige Darstellungen in der öffentlichen Debatte über den Reformvertrag festgesetzt, auf die hier näher eingegangen wird. In Form von Frage und Antwort werden die wichtigsten Änderungen des Reformvertrags erläutert und auf ihren Einfluss auf Österreich, die Bundesländer und die österreichischen BürgerInnen eingegangen. Einen guten Überblick verschafft die Gegenüberstellung des Vertrags von Lissabon mit der bestehenden Rechtsgrundlage des Vertrags von Nizza.


Die hier angebotenen Antworten und Informationen erheben keinen Anspruch, alle Aspekte und Details des Reformvertrages darzustellen. Zur Ergänzung gibt es am Ende der Rubrik eine Linkliste für weiterführende Informationen.



Fragen und Antworten zum Reformvertrag:




Was unterscheidet den Vertrag von Lissabon von der gescheiterten EU- Verfassung?

Einmal vorweg, der Reformvertrag von Lissabon stellt keine EU Verfassung dar. Er enthält zwei gleichwertige Verträge: den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Union (VAU). Das Konzept der Verfassung, wonach alle bisherigen Verträge aufgehoben worden wären, ist nicht verwirklicht worden. Die eingeführten und überall verwendeten Europasymbole wie die blaue Flagge mit den zwölf Sternen, das Europa- Motto "Einheit in Vielfalt" oder die Europahymne sind nicht im Vertragstext festgeschrieben, weil manche Mitgliedstaaten dies nicht wollten. In der Erklärung 52 die dem Vertragstext von Lissabon angefügt ist, haben sich aber 16 Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, zu den Symbolen bekannt. Belgien, Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Österreich, Rumänien, Slowenien und die Slowakei erklären, dass "die Flagge mit einem Kreis von zwölf goldenen Sternen auf blauem Hintergrund, die Hymne aus der "Ode an die Freude" der Neunten Symphonie von Ludwig van Beethoven, der Leitspruch "In Vielfalt geeint", der Euro als Währung der Europäischen Union und der Europatag am 9. Mai für sie auch künftig als Symbole die Zusammengehörigkeit der Menschen in der Europäischen Union und ihre Verbundenheit mit dieser zum Ausdruck bringen".  Siehe: Schlussakte

Im Vertrag von Lissabon direkt festgeschrieben ist der Verweis auf das "kulturelle, religiös, und humanistische Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben".




Neuerungen des Reformvertrags:

In der Diskussion über den Reformvertrag von Lissabon wird immer wieder davon gesprochen, dass die EU mit der Unterzeichnung demokratischer, effizienter, transparenter und bürgernäher wird. Was steckt hinter diesen Schlagwörtern? Sieh auch: Vergleich Vertrag von Nizza zu Vertrag von Lissabon (pdf) (Centrum für europäische Politik)




Demokratischer?

  • Europäische Bürgerinitiative: Durch den neuen Vertrag gibt es erstmals das Instrument der europäischen Bürgerinitiative. Eine Million europäischer Bürger aus mehreren Mitgliedstaaten können eine Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, einen Vorschlag für einen europäischen Rechtsakt auszuarbeiten.

  • Stärkung des Europäischen Parlaments: Das Europäische Parlament, als einziges direkt gewähltes Organ der EU, wird durch den Reformvertrag umfassender in den Gesetzgebungsprozess einbezogen. Es bekommt mehr Befugnisse bei der Rechtssetzung, sowie bei der Wahl und der Kontrolle der Europäischen Kommission.

  • Rolle der nationalen Parlamente: Durch frühzeitige Konsultation der lokalen und regionalen Ebenen zu Gesetzesentwürfen, können diejenigen politischen Ebenen, die für den Großteil der Anwendung des EU-Rechts oder des innerstaatlich umgesetzten EU-Rechts verantwortlich sind, gegenüber der Kommission ihre Vorschläge und Kritik zeitgerecht einbringen. Im weiteren Verlauf können die nationalen Parlamente Subsidiaritätsvorbehalte einbringen, die von der Europäischen Kommission berücksichtigt werden müssen. Beide österreichische Kammern (Nationalrat und Bundesrat) haben "Vetorechte" zu Gesetzesentwürfen: Wenn die nationalen Parlamente einen Gesetzesvorschlag wegen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzips ablehnen und das Europäische Parlament oder der Rat dem zustimmt, wird der Vorschlag der Kommission abgelehnt. Siehe: Gelbe Karte




Effizienter?

Im Vertrag von Lissabon  werden die Zuständigkeiten der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten klarer abgegrenzt. Alle Kompetenzen, die nicht ausdrücklich der EU zugeordnet wurden, bleiben bei den Mitgliedstaaten. Weiters wurde im Vertrag erstmals klargestellt, dass der Union Kompetenzen wieder weggenommen und den Mitgliedsstaaten zurück gegeben werden können. Nur Ziele, die in den Mitgliedstaaten nicht ausreichend geregelt werden können, wie zum Beispiel Mindeststandards beim Umweltschutz, sollen in die europäische Zuständigkeit fallen (Siehe dazu:  Subsidiaritätsprinzip).

Durch die klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und Kompetenzen, ist ein effizienteres Arbeiten möglich und es werden viele Themen nicht mehr überschneidend bearbeitet.




Transparenter?

Um die europäische Entscheidungsfindung transparenter und besser nachvollziehbar zu machen, muss der Rat der Europäischen Union in Zukunft öffentlich tagen, wenn er gesetzgeberisch tätig ist. Der Rat der Europäischen Union ist das Gremium, in dem die Minister und Ministerinnen der Mitgliedstaaten tagen. Die Ratssitzungen sollen in Zukunft per Fernsehen übertragen werden und in anderen Medien nachvollziehbar sein.




Bürgernäher?

Für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger  wichtige Politikbereiche, wie etwa die Daseinsvorsorge und überhaupt die soziale Dimension des Alltagslebens, werden im Reformvertrag mit zusätzlichen Bestimmungen gestärkt. Auch neue wichtige Bereiche der Energie, geistiges Eigentum, Katastrophenschutz und Sport bekommen durch den Vertrag von Lissabon eine Rechtsgrundlage. Damit sollen Maßnahmen, die für den Bürger und die Bürgerin besonders  wichtig sind, rasch ergriffen werden können. Dazu zählt zum Beispiel auch der Bereich des Klimawandels, für den im Vertrag eine Voraussetzung für einheitliches Handeln der Mitgliedstaaten geschaffen wird. Auch die im Vertrag integrierte "Charta der Grundrechte" bringt neue Rechte für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger.

Siehe: "Grundrechtscharta"




Wandern durch den Vertrag von Lissabon neue Zuständigkeiten zur EU?

Der Vertrag von Lissabon ist eigentlich eine Fortentwicklung der bestehenden Verträge der EU und bewirkt deshalb keine Verfassungsänderungen für Österreich. Deshalb ist auch keine Volksabstimmung notwendig. Einige Kompetenzen, die schon bisher von der EU ausgeübt wurden - auf Grundlage der Lückenschließungsklausel (Artikel 308 des EGV) - werden mit dem Vertrag von Lissabon  vor allem im Bereich der Sicherung der Energieversorgung,  des Tourismus, des Sports, des Katastrophenschutzes und der Raumfahrt klargestellt.




Wie sind die Zuständigkeiten durch den Vertrag von Lissabon innerhalb der EU verteilt?

Die Institutionen der EU bekommen ihre Zuständigkeit von den Mitgliedstaaten übertragen, welche die "Herren der Verträge" bleiben. Wichtig ist, dass mit dem neuen Vertrag die  Zuständigkeiten klarer und verständlicher festgeschrieben wurden. Oberstes Prinzip ist, dass alle Zuständigkeiten, die nicht explizit der EU zugeschrieben wurden, bei den Mitgliedstaaten bleiben. Weiters stellt der Reformvertrag von Lissabon klar, dass der Europäischen Union Zuständigkeiten gegeben, aber auch wieder genommen werden können. Dies ist im Prinzip der sogenannten "begrenzten Einzelermächtigung" festgeschrieben.

Siehe auch: "Effizienter?"




Gibt es festgeschriebene Ziele der EU im Vertrag?

Ja, im Reformvertrag wurden Ziele definiert, welche die EU verfolgen soll:

  • Förderung des Friedens, der Werte der Union und des Wohlergehens ihrer Völker;
  • ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen;
  • die nachhaltige Entwicklung Europas, auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und der Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität;
  • Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts;
  • Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und von Diskriminierungen sowie Förderung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Schutz, Gleichstellung von Frauen und Männern, Solidarität zwischen den Generationen und Schutz der Rechte des Kindes;
  • Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten;
  • Wahrung des Reichtums der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der Union und Schutz und Entwicklung des kulturellen Erbes Europas;
  • Errichtung einer Wirtschafts– und Währungsunion, deren Währung der Euro ist.
  • In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte und Interessen: Beitrag zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger; Beitrag zu Frieden, Sicherheit, weltweiter nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen;
  • die Union verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zuständigkeiten, die ihr in den Verträgen übertragen sind.




Wer muss über den Vertrag von Lissabon in Österreich entscheiden?

Dazu sind nach unserer Bundesverfassung und den Spielregeln unserer repräsentativen Demokratie der Nationalrat und der Bundesrat – letzterer für die berührten Länderinteressen – berufen (Art. 50 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz).



Kann die  EU  nun über Asyl  und Einwanderung bestimmen?

Das ist keine neue Kompetenz der Europäischen Union. Das kann – und macht – die EU bereits seit 1999 mit dem Amsterdamer Vertrag. Sie hat dazu bereits in mehreren sogenannten Richtlinien den Status von Asylwerbern und Mindestvorschriften für Asylverfahren für alle Mitgliedstaaten festgelegt. Hinsichtlich der Einwanderung muss Europa die illegale Einwanderung bekämpfen und die Migrationsströme aus Afrika in den Griff bekommen. Das geht nur gemeinsam.

Im Vertrag ist außerdem ausdrücklich festgehalten, dass über die Aufnahme von Drittstaatsangehörigen ausschließlich jeder Mitgliedstaat selbst entscheidet, das bedeutet Österreich kann mit seinem Quotensystem weiterhin selbst steuern, wie viel Leute aus Drittstaaten zu uns kommen.




Ist Österreichs Neutralität durch den Vertrag von Lissabon gefährdet?

Das Gegenteil ist der Fall. Erstmals halten die EU-Verträge ausdrücklich fest, dass die Neutralen – das sind neben Österreich auch Irland, Schweden und Finnland – in jeder Lage frei bestimmen können, wie sie ihre Sicherheits- und Verteidigungspolitik gestalten und bei welcher Aktion sie mitmachen oder nicht. Das heißt, erst bei einer politischen Entscheidung über die Teilnahme bei einer Aktion, z.B. die jüngste Entsendung einer Kompanie in den Tschad, ist im Einzelfall abzuwägen, ob die Neutralität berührt wird oder nicht.



Was ist die Charta der Grundrechte?

Die Grundrechtscharta  fasst in sechs Kapiteln bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte zusammen. Die Charta wird mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon rechtsverbindlich und damit kann jeder europäische BürgerInnen diese Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof und auch vor nationalen Gerichten, bei Umsetzung und Anwendung von Unionsrecht, geltend machen. In den Grundzügen umfassen diese Rechte:


Würde des Menschen:

  • Verbot der Todesstrafe
  • Verbot der Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit sowie
  • des Klonens von Menschen


Freiheiten:

  • Recht auf Freiheit und Sicherheit
  • Achtung des Privat- und Familienlebens
  • Datenschutz
  • Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Recht auf Bildung
  • Recht zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf ausüben
  • Garantie der unternehmerischen Freiheit
  • Recht auf Eigentum

Gleichheit vor dem Gesetz:

  • Gleichheit von Männern und Frauen
  • Schutz der Rechte von Kindern, älteren und behinderten Menschen
  • Minderheitenschutz


Solidarität:

  • Umwelt- und Verbraucherschutz
  • Verbot von Kinderarbeit
  • Zugang zur Gesundheitsfürsorge und zu ärztlicher Versorgung


Bürgerrechte:

  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Recht auf gute Verwaltung
  • Zugang zu Dokumenten


Justizielle Rechte:

  • Unabhängige und unparteiische Gerichte
  • Unschuldsvermutung
  • Verhältnismäßigkeit der Bestrafung
  • Verbot der Doppelbestrafung




Was bedeutet die Unionsbürgerschaft?

Mit der Unterzeichnung des Vertrags wird jede/r  Bürger/in der Mitgliedstaaten auch Unionsbürger/in. Die Unionsbürgerschaft ersetzt aber nicht die Staatsbürgerschaft, sondern ergänzt diese. Die Unionsbürgerschaft ist Ausdruck einer Vielzahl an Rechten für die Bürgerinnen und Bürger:

  • die Niederlassungs- und Reisefreiheit innerhalb der Unionsgrenzen;
  • das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament;
  • das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen in jenem Mitgliedstaat, in dem man sich niedergelassen hat;
  • das Recht, in einem Staat außerhalb der EU, in dem das eigene Land durch keine diplomatische Einrichtung vertreten ist, Schutz und Hilfe durch eine Botschaft oder ein Konsulat eines anderen EU-Staates zu erhalten;
  • das Petitionsrecht an das Europäische Parlament und das Beschwerderecht an den Europäischen Bürgerbeauftragten;
  • das Recht, Anfragen an Institutionen und Beratungseinrichtungen der EU in einer beliebigen EU-Sprache zu richten.




Was bedeutet die "gelbe Karte" der nationalen Parlamente?

Alle Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission müssen den nationalen Parlamenten direkt und zeitgleich mit dem Rat und dem Europäischen Parlament zugänglich gemacht werden. Das österreichische Parlament kann Einspruch gegen die Vorschläge der Kommission erheben, wenn ein Vorhaben in die nationale Kompetenz eingreift. Wenn ein Drittel der Parlamente der Mitgliedstaaten das auch so sieht und Einspruch erhebt, muss dies von der Kommission berücksichtigt werden („Gelbe Karte“).




Lückenschließungsklausel

Mit dem Vertrag von Lissabon werden die Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten klarer unterteilt und das Prinzip der Subsidiarität gestärkt. Dennoch wurde die bereits im EG Vertrag von 1957 geschaffene "Lückenschließungsklausel"  (Artikel 308, EG-V) und das Erfordernis der Einstimmigkeit beibehalten.

Die Klausel gibt der Europäischen Union das Recht, im Rahmen der festgelegten Politikbereiche (Ausnahme GASP) auch dann tätig zu werden, wenn die dazu erforderlichen Befugnisse im Vertrag nicht vorgesehen sind, um die Ziele der Union umzusetzen.  Im Sinne einer möglichst zurückhaltenden Anwendung dieser Bestimmung erfolgt die Beschlussfassung darüber im Rat einstimmig, zusätzlich ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) erforderlich.




Was genau bringt der Vertrag von Lissabon für die Länder und Gemeinden?

Der Vertrag von Lissabon bringt Verbesserungen für die Länder in der EU-Rechtssetzung bzw. in ihrem Status: Erstmals sind die Regionen und Gemeinden im Vertrag genannt und wird ihre Mitwirkung, z.B. bei der Regionalpolitik oder für das Wirtschaftswachstum und die Arbeitsplätze anerkannt. Sie haben auch neue Rechte, um die ordnungsgemäße Ausübung Kompetenzen der  EU  (Subsidiaritätsprinzip) zu überwachen. Dazu haben die Länder über die Landeshauptleute erfolgreich ihre Forderungen in den Verhandlungen durchgesetzt.


Die Verbesserung für die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften im Vertrag sind vor allem:

  • Die Anerkennung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt;
  • die Anerkennung der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung;
  • die Sicherung der Mitwirkung der Regionen an der Rechtssetzung im Ministerrat;
  • die Anerkennung der Bedeutung einer bürgernahen Demokratie;
  • die neue Definition des Subsidiaritätsprinzips;
  • die Instrumentarien zur Überwachung der Einhaltung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in zwei Protokollen;
  • die Verpflichtung der Kommission zur frühzeitigen Konsultation vor der Vorlage von Vorschlägen für EU- Rechtsakte und Berücksichtigung der regionalen und lokalen Dimension und
  • die Verpflichtung der Kommission zur Folgenabschätzung und Darstellung der finanziellen und administrativen Auswirkungen und der Auswirkungen auf die regionale Rechtsetzung.


Damit und mit den Mitwirkungsrechten, die die Länder und Gemeinden in der österreichischen Bundesverfassung haben (u.a. Art. 23d B-VG) sowie über den Ausschuss der Regionen, können sie aktiv die EU-Rechtsetzung in Brüssel und über die nationale Schiene mitgestalten.



Welche Rolle spielte Salzburg im Prozess der Vertragsreform?

Salzburg spielte für die österreichischen Länder eine Schlüsselrolle im gesamten Prozess der Vertragsdiskussionen. Die Landeshauptleute von Salzburg (Dr. Hans Katschthaler, Dr. Franz Schausberger und Mag. Gabi Burgstaller) und Vorarlberg (Dr. Martin Purtscher und Dr. Herbert Sausgruber) waren für die Verhandlungen für den Vertrag von Amsterdam (1996),  den Vertrag von Nizza (2000) und den Vertrag von Lissabon (2007) als gemeinsame Ländervertreter tätig. Der Leiter des Landes-Europabüros, Dr. Andreas Kiefer, vertrat gemeinsam mit seiner Vorarlberger Kollegin Dr. Martina Büchel-Germann die Länderinteressen auf Beamtenebene.  Für die Interessenvertretung wurden neben den guten Kontakten zum Bund vor allem die Netzwerke der starken Regionen genutzt, allen voran REGLEG (Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen).


Der Ausschuss der Regionen nahm in der Plenartagung vom 18. November 2004 eine von Franz Schausberger ausgearbeitete Stellungnahme zum Vertrag über eine Verfassung für Europa an. In der Plenartagung am 13. Oktober 2005 nahm das Plenum einstimmig die wiederum von Franz Schausberger vorgelegte Stellungnahme zur Phase des Nachdenkens: Struktur, Themen und Rahmen für eine Bewertung der Debatte über die Europäische Union  mit einem Aktionsplan an. Damit hat Salzburg die Haltung des AdR maßgeblich gestaltet und es ist gelungen, in die AdR-Positionen auch die Anliegen der österreichischen Länder einzubringen.




Was ändert sich für den Ausschuss der Regionen durch den Reformvertrag?

Der Ausschuss der Regionen, Sprachrohr der Regionen und Kommunen auf EU-Ebene, hat viele der Forderungen der Länder für die Aufnahme in den Vertrag von Lissabon unterstützt. Viele davon sind nun im Vertrag von Lissabon enthalten. Zwar wurde der Ausschuss der Regionen nicht wie erhofft als EU-Organ anerkannt, doch kommt ihm durch den Reformvertrag erstmalig ein Klagerecht am Europäischen Gerichtshof zu. Dadurch kann der Ausschuss der Regionen gegen Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips beim Europäischen Gerichtshof klagen und wird damit zum "Wächter" der Subsidiarität.




Der unterzeichnete Vertragstext und die Schlussakte von Lissabon

Vertragstext Deutsch

Vertragstext Englisch

Schlussakte Deutsch

Den Vertrag von Lissabon in allen Sprachen finden sich auf der Website des Europäischen Rates.


Links

Die hier angebotenen Antworten und Informationen erheben keinen Anspruch, alle Aspekte und Details des Reformvertrages darzustellen. Wir beleuchten vor allem die Aspekte, die Auswirkungen auf die Rolle der Bundesländer und Regionen haben und ergänzen die Informationsangebote anderer Stellen, wie zum Beispiel der Bundesregierung unter zukunfteuropa.at.

Zukunfteuropa-Seite: Ein Informationsangebot der Bundesregierung zum Vertrag von Lissabon, mit Broschüren und dem Vertragstext zum download.

Vergleich des Vertrags von Lissabon mit der bestehenden Rechtsgrundlage des Vertrags von Nizza : PDF zum Download (119 KB)

Chronologie der institutionellen Reformen der Europäischen Union: Eine Übersicht des Europäischen Parlaments über alle bisherigen Schritte zur institutionellen Reform der Europäischen Union, beginnend mit der Regierungskonferenz 2000 über den Vertrag von Nizza zur Verfassung für Europa bis hin zum Vertrag von Lissabon.

Broschüre zum Vertrag von Lissabon vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.


Informationen und Fragen zum Vertrag von Lissabon auf der Website der österreichischen Vertretung der Europäischen Kommission.


Eine Zusammenfassung über den Vertrag von Lissabon enthält die Broschüre "Ihr Wegweiser durch den Lissabon-Vertrag", den die Europäische Kommission im Juli 2009 herausgegeben hat.


Briefing Vetrag von Lissabon für Journalisten in Englisch

Rückfragen: Dr. Andreas Kiefer
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