Ballone und Kleinluftballone
Steigenlassen von Fesselballonen, Drachen und einer größeren Anzahl von Kleinluftballonen
Fesselballone, Drachen und eine größere Anzahl von Kleinluftballonen dürfen nur mit Bewilligung des Amtes der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5, steigen gelassen werden.
Das Steigenlassen von Fesselballonen, Drachen und einer größeren Anzahl von Kleinluftballonen innerhalb von Sicherheitszonen (Flughafen Salzburg) ist verboten.
Kontakpersonen:
+43 (0)662 8042 - 3472 Roman Mair
+43 (0)662 8042 - 3454 Peter Michalek
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Thema: Verkehr & Telekommunikation
Formular: "Luftfahrt: Gasbefüllte Kleinluftballone, Bewilligung zum Steigenlassen"

