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Tourismus-Offensive Goldegg, Schwarzach und St. Veit – "Salzburger Sonnenterrasse" 2010-2012


Voraussetzungen

Mit der "Tourismusoffensive Goldegg, Schwarzach und St. Veit – Salzburger Sonnenterrasse 2010 – 2012" stellt das Wirtschafts- und Tourismusressort des Landes Salzburg ein umfassendes Förderpaket für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft in diesen drei Sonnenterrasse-Gemeinden bereit:

  • Das Land Salzburg hat dieses Sonderförderpaket zur regen Nutzung eingerichtet, um bestmögliche Voraussetzungen für die dringend erforderlichen Investitionsmaßnahmen zu schaffen.
  • Das von 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012 laufende "Sonder-Impulsprogramm für Goldegg, Schwarzach und St. Veit (Sonnenterrasse)" bietet - auf der Grundlage einer bereits vorliegenden, verbindlichen Förderungszusage der ÖHT für das jeweilige Investitionsprojekt - durch Zusatzförderungen des Landes attraktive Investitionsanreize für die gesamte gewerbliche Tourismus- & Freizeitwirtschaft der Gemeinden Goldegg, Schwarzach und St. Veit einschließlich einer verstärkten Jungunternehmerförderung in dieser Sparte. Ebenso werden die Privatzimmer- & Ferienwohnungsvermieter in das Förderungsprogramm eingebunden und die Realisierung von geplanten, touristischen Projekten durch betriebswirtschaftliche und technische Beratungsleistungen unterstützt.


Wer wird gefördert?

Als Förderungswerber gelten:

  • KMU und Jungunternehmer der gewerblichen Tourismus- & Freizeitwirtschaft sowie
  • Privatzimmer- & Ferienwohnungsvermieter

mit Investitionsstandort in den Gemeinden Goldegg, Schwarzach und St. Veit.


Was wird gefördert?

Mit dem neuen Förderpaket sollen im Gebiet der drei genannten Gemeinden (Sonnenterrasse) qualitativ hochwertige Beherbergungs-Neubauten in optimaler Betriebsgröße sowie qualitäts- bzw. angebotsverbessernde Investitionen/Maßnahmen gefördert werden. Förderbare Initiativen sind insbesondere:

  • Beherbergungs-Neubauten und Betriebsgrößenoptimierungen mit deutlicher, qualitativer Angebotsverbesserung,
  • Anschaffung und Modernisierung von Einrichtung/Ausstattung,
  • Ankauf bzw. Ausbau moderner Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • Schaffung/Verbesserung von Personalunterkünften.


Art und Ausmaß der Förderungen:

Detaillierte Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den anschließend zum Herunterladen bereitgestellten Unterlagen (Förderrichtlinien, Förderanträge und Verwendungsnachweisformulare):



I. Beratungsleistungen

  1. Förderrichtlinie für Beratungsleistungen für die Planung & Entwicklung touristischer Projekte (pdf, 100 KB)
  2. Förderantrag für Beratungsleistungen für die Planung & Entwicklung touristischer Projekte (dot, 500 KB)
  3. Verwendungsnachweisformular (xls, 60 KB)


II. Zusatz-Förderungen zu TOP-Tourismusaktionen der Tourismusbank GmbH (ÖHT):

Diese Zusatzförderungen des Landes können ausschließlich auf der Grundlage der TOP-Tourismus- Förderrichtlinien des Bundes 2007 – 2013 gewährt werden. Die Richtlinien und Antragsformulare der ÖHT können von folgender Internetadresse

www.oeht.at (Finanzierung und Förderung)

heruntergeladen werden.

Der Förderungswerber muss für die Bereitstellung einer Landes-Zusatzförderung eine verbindliche Förderungszusage der ÖHT nachweisen. Je nach Art und Ausmaß der Bundes- bzw. ÖHT-Förderung kann das Land folgende Zusatz-Förderungen gewähren:

  • Projekte mit förderbaren Investitionskosten bis € 1 Mio.:
    Förderung der ÖHT: 5 % Barzuschuss,
    zusätzlich: 2 % Zinszuschuss p.a., Laufzeit 10 Jahre aus Tourismusmitteln des Landes.

  • Projekte mit förderbaren ÖHT-Krediten ab € 1 Mio. bis € 2 Mio.:
    Förderung der ÖHT: 2 % Zinszuschuss p.a.,
    Laufzeit 10 Jahre zu einem Kredit der ÖHT,
    zusätzlich: 2 % Zinszuschuss p.a., Laufzeit 10 Jahre aus Tourismusmitteln des Landes.

  • Exklusive TOP-Tourismusförderung des Landes:
    Projekte mit förderbaren Investitionskrediten ab € 2 Mio. bis € 4 Mio.:
    Exklusive Landesförderung: 2 % Zinszuschuss p.a., Laufzeit 10 Jahre aus Tourismusmitteln des Landes zu einem Kredit der ÖHT ab € 2 Mio. bis € 4 Mio.

    Für die Zuerkennung dieser exklusiven Landesförderung ist eine bestehende Bund-Landesförderung für Projekte mit förderbaren ÖHT-Krediten ab € 1 Mio. bis € 2 Mio. notwendig. Sollte die Tourismusbank einen weiteren Investitionskredit von bis zu maximal € 2 Mio. nicht einräumen, kann die exklusive Landesförderung zur Umsetzung von Projekten besonderer touristischer Bedeutung auch für einen von der Hausbank des Förderungswerbers einzuräumenden Investitionskredit (max. € 2 Mio.) gewährt werden.

  • ERP-Kredit der ÖHT:
    Zinssatz derzeit 0,5 % p.a. (Stand Oktober 2010) während der Ausnutzungszeit und während des bis zu 2-jährigen tilgungsfreien Zeitraumes, danach derzeit 1,75 % p.a. (sprungfix),
    zusätzlich: Zinsfreistellung des ERP-Kredites für eine Laufzeit von 5 Jahren durch Zinszuschuss des Landes im Ausmaß des Zinsaufwandes für den ERP-Kredit.

  • Jungunternehmerförderung der ÖHT:

    Projekte mit förderbaren, materiellen Investitionskosten bis € 1 Mio.:
    Förderung der ÖHT: 5 % Barzuschuss,
    zusätzlich: 2 % Zinszuschuss p.a., Laufzeit 10 Jahre aus Tourismusmitteln des Landes.

    1. Förderrichtlinie für Zusatz-Förderungen zur ÖHT-Förderaktion (pdf, 100 KB)
    2. Förderantrag für Zusatz-Förderungen des Landes zum ÖHT-Programm (dot, 500 KB)


III. Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter

  1. Förderrichtlinie für Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter (pdf, 100 KB)
  2. Förderantrag für Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter (dot, 500 KB)
  3. Verwendungsnachweisformular (xls, 60 KB)


Laufzeit und Antragstellung

Anträge aus dem Sonderförderprogramm "Tourismusoffensive Goldegg, Schwarzach und St. Veit – Salzburger Sonnenterrasse" können vom

1.10.2010 bis zum 30. 9 2012


beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Forschung und Tourismus, Referat 1/02 Wirtschafts- und Innovationsförderung, eingebracht werden.

Kosten, die vor Eingang des Förderantrages entstanden sind, können nicht gefördert werden.


Für den Inhalt verantwortlich:

Hofrat Mag. Heinz Maier 0662 / 8042 - 3803



Rückfragen: Dr. Gunter Gutsmann 0662 / 8042 - 3795