Tourismus-Offensive Lungau 2009-2011
Voraussetzungen
Mit der "Tourismusoffensive Lungau 2009 - 2011" stellt das Wirtschafts- und Tourismusressort des Landes Salzburg ein umfassendes Förderpaket bereit:
- Basis und Voraussetzung für die Umsetzung dieses Programmes ist der von den Lungauer Tourismusbetrieben unter der Federführung der Ferienregion LUNGAU zu erstellende langfristige Masterplan, der voraussichtlich im Herbst 2009 vorliegen wird.
- Das Land Salzburg stellt dieses Sonderförderpaket bereits jetzt zur Nutzung bereit, um bestmögliche Voraussetzungen für die dringend erforderlichen Investitionsmaßnahmen zu schaffen.
- Das von 1. Mai 2009 bis 30. April 2011 laufende "Sonder-Impulsprogramm für den Lungau" bietet - auf der Grundlage einer bereits vorliegenden, verbindlichen Förderungszusage der ÖHT für das jeweilige Investitionsprojekt - durch Zusatzförderungen des Landes attraktive Investitionsanreize für die gesamte gewerbliche Lungauer Tourismus- & Freizeitwirtschaft (ausgenommen Obertauern) einschließlich einer verstärkten Jungunternehmerförderung in dieser Sparte. Ebenso werden die Privatzimmer- & Ferienwohnungsvermieter in das Förderungsprogramm eingebunden und die Realisierung von geplanten, touristischen Projekten durch betriebswirtschaftliche und technische Beratungsleistungen unterstützt.
Wer wird gefördert?
Als Förderungswerber (jeweils ohne Obertauern) gelten:
- KMU und Jungunternehmer der gewerblichen Tourismus- & Freizeitwirtschaft sowie
- Lungauer Privatzimmer- & Ferienwohnungsvermieter
mit Investitionsstandort im Bezirk Tamsweg.
Was wird gefördert?
Mit dem neuen Förderpaket sollen im Lungau qualitativ hochwertige Beherbergungs-Neubauten in optimaler Betriebsgröße sowie qualitäts- bzw. angebotsverbessernde Investitionen/Maßnahmen gefördert werden. Förderbare Initiativen sind insbesondere:
- Beherbergungs-Neubauten und Betriebsgrößenoptimierungen mit deutlicher, qualitativer Angebotsverbesserung,
- Anschaffung und Modernisierung von Einrichtung/Ausstattung,
- Ankauf bzw. Ausbau moderner Informations- und Kommunikationstechnologie,
- Schaffung/Verbesserung von Personalunterkünften.
Art und Ausmaß der Förderungen:
Detaillierte Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den anschließend zum Herunterladen bereitgestellten Unterlagen (Förderrichtlinien, Förderanträge und Verwendungsnachweisformulare):
I. Beratungsleistungen
- Förderrichtlinie für Beratungsleistungen für die Planung & Entwicklung touristischer Projekte (doc)
- Förderantrag für Beratungsleistungen für die Planung & Entwicklung touristischer Projekte (doc)
- Verwendungsnachweisformular (xls)
II. Zusatz-Förderungen zu TOP-Tourismusaktionen der Tourismusbank GmbH (ÖHT):
Diese Zusatzförderungen des Landes können ausschließlich auf der Grundlage der TOP-Tourismus- Förderrichtlinien des Bundes 2007 – 2013 gewährt werden. Die Richtlinien und Antragsformulare der ÖHT können von folgender Internetadresse
www.oeht.at (Finanzierung und Förderung)
heruntergeladen werden.
Der Förderungswerber muß für die Bereitstellung einer Landes-Zusatzförderung eine verbindliche Förderungszusage der ÖHT nachweisen. Je nach Art und Ausmaß der Bundes- bzw. ÖHT-Förderung kann das Land folgende Zusatz-Förderungen gewähren:
- Projekte mit förderbaren Investitionskosten bis € 1 Mio.:
Förderung der ÖHT: 5% Barzuschuss, zusätzlich: 2% Zinszuschuss p.a., Laufzeit 10 Jahre aus Tourismusmitteln des Landes.
- Projekte mit förderbaren ÖHT-Krediten ab € 1 Mio. bis € 2 Mio.:
Förderung der ÖHT: 2% Zinszuschuss p.a., Laufzeit 10 Jahre zu einem Kredit der ÖHT, zusätzlich: 2% Zinszuschuss p.a., Laufzeit 10 Jahre aus Tourismusmitteln des Landes.
- Exklusive TOP-Tourismusförderung des Landes:
Projekte mit förderbaren Investitionskrediten ab € 2 Mio. bis € 4 Mio.: exklusive Landesförderung: 2% Zinszuschuss p.a., Laufzeit 10 Jahre aus Tourismusmitteln des Landes zu einem Kredit der ÖHT ab € 2 Mio. bis € 4 Mio.
Für die Zuerkennung dieser exklusiven Landesförderung ist eine bestehende Bund-Landesförderung für Projekte mit förderbaren ÖHT-Krediten ab € 1 Mio. bis € 2 Mio. notwendig. Sollte die Tourismusbank einen weiteren Investitionskredit von bis zu maximal € 2 Mio. nicht einräumen, kann die exklusive Landesförderung zur Umsetzung von Projekten besonderer touristischer Bedeutung auch für einen von der Hausbank des Förderungswerbers einzuräumenden Investitionskredit (max. € 2 Mio.) gewährt werden.
- ERP-Kredit der ÖHT:
Zinssatz 0,5% p.a. (Stand Juni 2010) während Ausnutzungszeit und während des bis zu 2-jährigen tilgungsfreien Zeitraumes, danach derzeit 1,75% p.a. (sprungfix), zusätzlich: Zinsfreistellung des ERP-Kredites für eine Laufzeit von 5 Jahren durch Zinszuschuss des Landes im Ausmaß des Zinsaufwandes für den ERP-Kredit.
- Jungunternehmerförderung der ÖHT:
Fördervariante 1 Startkapital-Bereitstellung in Form eines ERP-Tourismuskredites in Höhe von 25% der förderbaren, materiellen Investitionskosten unter der Voraussetzung einer Eigenkapitalfinanzierung von ebenfalls mindestens 25% der förderbaren, materiellen Investitionskosten durch den Förderwerber. Zusätzlich: Das Land übernimmt für dieses Startkapital (ERP-Tourismuskredit) während der ersten, maximal 5 Laufzeitjahre den vollen Zinsendienst durch Gewährung eines Zinszuschusses.
Fördervariante 2 Projekte mit förderbaren, materiellen Investitionskosten bis € 1 Mio.: Förderung der ÖHT: 5% Barzuschuss, zusätzlich: 2% Zinszuschuss p.a., Laufzeit 10 Jahre aus Tourismusmitteln des Landes.
1. Förderrichtlinie für Zusatz-Förderungen zur ÖHT-Förderaktion (doc) 2. Förderantrag für Zusatz-Förderungen des Landes zum ÖHT-Programm (doc)
III. Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter
- Förderrichtlinie für Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter
- Förderantrag für Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter
- Verwendungsnachweisformular (xls)
Laufzeit und Antragstellung
Anträge aus dem Sonderförderprogramm "Tourismus-Offensive Lungau" können rückwirkend vom
1.5.2009 bis zum 30. April 2011
beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Tourismus, Referat 15/02 Wirtschafts- und Technologieförderung, eingebracht werden.
Kosten, die vor Eingang des Förderantrages entstanden sind, können nicht gefördert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Hofrat Mag. Heinz Maier 0662 / 8042 - 3803
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