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Was wird gefördert?

Öffnung und Benützung von Forststraßen für Radfahrer

Warum wird gefördert?

Durch die Öffnung zusätzlicher Forststraßen für Radfahrer soll das touristische Freizeitangebot in den Salzburger Tourismusgemeinden verbessert werden.

Wer wird gefördert?
  • Gemeinden
  • Tourismusverbände
  • Gebiets- oder Regionalverbände
  • Interessensgemeinschaften
Wie wird gefördert?
  • Benützungsentgelt, das der Förderungswerber in einem Vertrag mit dem jeweiligen Wegerhalter der Forststraßen vereinbart.
  • Der Zuschuss beträgt 75 % des Benützungsentgeltes, max. jedoch EUR 0,11 pro Laufmeter geöffneter Strecke.
Wo wird gefördert?
Wann wird gefördert?
Weiteres

Das Wirtschafts- und Tourismusressort der Salzburger Landesregierung hat die "Salzburger Land Tourismus Gesellschaft" im Rahmen einer Vereinbarung mit der Abwicklung dieser Förderungsinitiative beauftragt. Die Förderungsmittel kommen aus dem Tourismusförderungs-Budget des Landes.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Georg Schrofner von der "Salzburger Land Tourismus Gesellschaft" (Tel. 0662/6688-19).

Downloads Hier können Sie die Formulare der SalzburgerLand Tourismus GmbH (Antragsformular, Mustervertrag, Richtlinie, Versicherungsantrag) herunterladen.
Rückfragen:

Hofrat Mag. Heinz Maier 0662 / 8042 - 3803