Logo Land Salzburg
von A bis Z

Was wird gefördert?

Lebensmittel-Nahversorgungsbetriebe

Warum wird gefördert?

Sicherung  und Verbesserung der lokalen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs durch Erhaltung/Stärkung der Konkurrenzfähigkeit und durch Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme von Lebensmittel-Nahversorgungsbetrieben.

Wer wird gefördert?
  • Mitglieder des Gremiums "Lebensmittelhandel" der Wirtschaftskammer Salzburg
  • max. 2,5 Mio. Euro Jahresumsatz mit Lebensmitteln
  • Führung eines vollständigen Lebensmittel-Sortiments
  • höchstens 10 Betriebsstätten
  • wirtschaftliche Eigenständigkeit
  • Mitglieder der Innung der "Bäcker" oder "Fleischer", soferne sie eine Kern-Nahversorgung in einer Gemeinde erfüllen, in der es keinen Lebensmittel-Vollversorger mehr gibt.
Wie wird gefördert?
  • Investitionsförderung:
    a) Zinsenzuschuss von 6 % p.a. für 5 Jahre für Investitionskredite (max. Kreditnominale EUR 180.000,-) oder
    b) Direktzuschuss von 10 % zu Investitionen bis netto EUR 15.000,-
    Mindesterfordernis: € 5.000,- förderbare Kosten
  • Betriebsmittelförderung:
    Zinsenzuschuss von 3 % p.a. für 5 Jahre für Betriebsmittelkredite (max. Kreditrahmen EUR 70.000,-)
  • Innovationsprämie bis zu EUR 7.000,-
  • Sonderförderung für versorgungsgefährdete bzw. unterversorgte Gebiete:
    a) Zuschuss zu Marketing-Konzepten (max. EUR 7.000,-)
    b) Zuschuss zu Beratungsmaßnahmen (max. EUR 2.000,-)
    c) "Nahversorgungs-Sicherungsbonus": für Investitionskredite erhöhter Zinsen- bzw. Annuitätenzuschuss von 9 % p.a.
Wo wird gefördert?
Wann wird gefördert? Laufzeit des Förderungsprogramms:
1.1.2012 bis 31.12.2013
Weiteres

Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente:

Plattform der Salzburger Lebensmittelerzeuger

Downloads

Richtlinie (doc)
Antragsformular (doc)
Verwendungsnachweis-Formular für Zinsenzuschuss (doc)
Verwendungsnachweis-Formular für Direktzuschuss (doc)

Rückfragen:

Thomas Posch 0662 / 8042-3787