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Was wird gefördert?
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Lebensmittel-Nahversorgungsbetriebe
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Warum wird gefördert?
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Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs durch Erhaltung/Stärkung der Konkurrenzfähigkeit und durch Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme von Lebensmittel-Nahversorgungsbetrieben.
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Wer wird gefördert?
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- Mitglieder des Gremiums "Lebensmittelhandel" der Wirtschaftskammer Salzburg
- max. 2,5 Mio. Euro Jahresumsatz mit Lebensmitteln
- Führung eines vollständigen Lebensmittel-Sortiments
- höchstens 10 Betriebsstätten
- wirtschaftliche Eigenständigkeit
- Mitglieder der Innung der "Bäcker" oder "Fleischer", soferne sie eine Kern-Nahversorgung in einer Gemeinde erfüllen, in der es keinen Lebensmittel-Vollversorger mehr gibt.
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Wie wird gefördert?
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- Investitionsförderung:
a) Zinsenzuschuss von 6 % p.a. für 5 Jahre für Investitionskredite (max. Kreditnominale EUR 180.000,-) oder b) Direktzuschuss von 10 % zu Investitionen bis netto EUR 15.000,- Mindesterfordernis: € 5.000,- förderbare Kosten
- Betriebsmittelförderung:
Zinsenzuschuss von 3 % p.a. für 5 Jahre für Betriebsmittelkredite (max. Kreditrahmen EUR 70.000,-)
- Innovationsprämie bis zu EUR 7.000,-
- Sonderförderung für versorgungsgefährdete bzw. unterversorgte Gebiete:
a) Zuschuss zu Marketing-Konzepten (max. EUR 7.000,-) b) Zuschuss zu Beratungsmaßnahmen (max. EUR 2.000,-) c) "Nahversorgungs-Sicherungsbonus": für Investitionskredite erhöhter Zinsen- bzw. Annuitätenzuschuss von 9 % p.a.
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Wo wird gefördert?
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Wann wird gefördert?
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Laufzeit des Förderungsprogramms: 1.1.2012 bis 31.12.2013
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Weiteres
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Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente:
Plattform der Salzburger Lebensmittelerzeuger
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Downloads
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Richtlinie (doc) Antragsformular (doc) Verwendungsnachweis-Formular für Zinsenzuschuss (doc) Verwendungsnachweis-Formular für Direktzuschuss (doc)
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