| Was wird gefördert? |
Internationalisierung von Sachgüter-produzierenden und produktionsbezogene Dienstleistungen erbringenden Salzburger Unternehmen(befristet bis 31.12.2012) |
| Warum wird gefördert? | Das Wirtschaftsressort des Landes Salzburg zielt mit der Internationalisierungs-Initiative im Rahmen des Salzburger Wachstumsfonds darauf ab, die Salzburger Klein- und Mittelbetriebe bei ihren Bemühungen auf ausländischen Märkten besonders zu unterstützen. Die Förderung soll erleichtern, die letzten Hürden für den Aufbau internationaler Geschäftsbeziehungen, bspw. Informationsdefizite, fehlende Vertriebspartner und hohe Einstiegskosten, zu überwinden. Gleichzeitig sollen zusätzliche Impulse für die produzierende Salzburger Wirtschaft durch die internationale Absatzorientierung initiiert werden. Nach der EU-Osterweiterung mit dem Wachstumspol in Südosteuropa sowie im Hinblick auf die Wachstumsmärkte in Ostasien geht es vor allem darum, wie die Salzburger Unternehmen diese Wachstumschancen nützen können. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass über Initiative des Wirtschaftsressorts zu Jahresmitte 2002 ein „China-Büro“ bei der SalzburgAgentur mit dem Ziel der Akquisition und zum Ausbau von Wirtschaftsbeziehungen in das „Reich der Mitte“ eingerichtet wurde. |
| Wer wird gefördert? | Förderungswerber können sachgüter-produzierende oder produktionsbezogene Dienstleistungen erbringende Unternehmen sein, die Mitglieder der Sparte Gewerbe und Handwerk oder der Sparte Industrie der Wirtschaftskammer Salzburg sind. Weiters können auch produktionsbezogene Dienstleistungsbetriebe (produktionsbezogene Beratung, Engineering, Software) als Förderungswerber anerkannt werden, sofern diese Mitglieder in der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Salzburg sind. |
| Wie wird gefördert? |
Pro Unternehmen bzw. verflochtener Unternehmensgruppe kann aus dieser Schwerpunkt-Förderungsaktion ein Zuschuss bis zu 25 % der förderbaren Projektkosten (Förderungsbemessungsgrundlage), maximal € 20.000, als Basisförderung bereitgestellt werden. Für Unternehmen, die erstmalig internationalisieren, kann die Förderquote um bis zu 10 Prozentpunkte bzw. um einen Zuschuss von max. € 8.000 erhöht werden, sodass die Förderquote bis zu 35 % bzw. der maximale Förderungszuschuss ein Ausmaß von € 28.000 erreichen kann. Die Förderungsintensität hängt grundsätzlich vom nachhaltig positiven Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft des förderungswerbenden Betriebes und den daraus resultierenden Wertschöpfungs- und Nutzeffekt für die Salzburger Wirtschaft, insbesondere auch auf den Veredelungsgrad, ab. |
| Wo wird gefördert? | Grundsätzlich Unternehmen mit Standort im Land Salzburg. Unternehmen in den südlichen Landesteilen sind besonders eingeladen, internationale Marktchancen zu nützen und dadurch auch Nachteilen aus peripheren Standorten entgegenzuwirken. |
| Wann wird gefördert? |
Die Initiative ist mit einem Förderbudget von 300.000 Euro p.a. für den Geltungszeitraum bis 31.12.2012 limitiert. Die Schwerpunktförderung wird daher mit Ausschöpfung dieses Förderbudgets, spätestens aber per 31.12.2012, beendet. Hingewiesen wird, dass später eingehende Anträge bzw. Anträge nach Erschöpfung der vorangeführten Förderungsmittel nicht mehr berücksichtigt werden können. Vorhaben, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsansuchens begonnen wurde, können nicht gefördert werden. Kosten können erst ab Antragstellung förderseitig berücksichtigt werden. Wesentlich zur Antragstellung ist ein „Internationalisierungs-Aufbauplan“, in dem der inhaltliche und zeitliche Ablauf der Aktivitäten des Internationalisierungs-Vorhabens dargestellt wird und in dem ein messbares Exportziel definiert wird. Aus dem Internationalisierungs-Ziel muss ein Nutzen für den Betriebsstandort des Unternehmens im Bundesland Salzburg resultieren. Eine erste Förderungstranche kann im Ausmaß von 50 % nach Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege über die Gesamtkosten des Internationalisierungs-Vorhabens sowie eines schriftlichen Berichtes und nach Erfüllung sonstiger Förderungsbedingungen ausbezahlt werden. Eine weitere Förderungstranche im Ausmaß von 50 % kann nach Erreichung des Internationalisierungs-Zieles, das im Aufbauplan definiert wurde, und Nachweislegung dazu ausbezahlt werden. |
| Weiteres |
Die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses durch den Salzburger Wachstumsfonds setzt voraus, dass übrige bestehende Förderungsmöglichkeiten, insbesondere des Bundes, genützt werden. Es wird daher besonders hingewiesen auf folgende ergänzende bzw. alternative Förderungs- bzw. Finanzierungsinstrumente:
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