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Was wird gefördert?

Sicherheit für Salzburger Kleinstbetriebe

  • Elektronischer Schutz: neue Alarmanlagen nach VSÖ- oder VDS-Richtlinien bzw nach EN 50130 oder 50131.
  • Neue Anlagen zur Videoüberwachung entsprechend dem Stand der Technik (nur in Verbindung mit Alarmanlagen gemäß o.a. technischen Standards).

Alarmanlagen müssen den VSÖ- oder VDS-Richtlinien bzw der EN 50130 oder der EN 50131 entsprechen, Videoüberwachungsanlagen sind entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik zu errichten.

Es ist der Nachweis über die fachgerechte Ausführung eines gewerberechtlich befugten Unternehmers zu erbringen. Bei Videoüberwachungsanlagen sind datenschutzrechtliche bzw. arbeitsrechtliche Bestimmungen einzuhalten.

Warum wird gefördert? Kleinstunternehmen der Salzburger Wirtschaft sollen motiviert werden, die sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen zum Schutz vor Einbruch in ihrem Unternehmen, auch zum Schutz der Mitarbeiter/innen, zu verbessern. Dadurch sollen auch gesamtwirtschaftliche Schäden sowie Nachteile für den Wirtschaftsstandort Salzburg verringert werden.
Wer wird gefördert? Förderwerber können Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein mit max. 9 Arbeitnehmern ohne Lehrlinge (umgerechnet auf Jahresvollzeit-Äquivalent), die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind, zur Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit über die dafür erforderliche Berechtigung verfügen und die arbeits- und sozialrechtlichen Normen beachten.
Wie wird gefördert?

Zuschuss in Höhe von 30% der anerkannten Investitionskosten (Förderungsbemessungs-Grundlage exklusive USt), max. Zuschuss € 1.000,- je Kleinstunternehmen.
Bagatellgrenze: anerkannte Investitionskosten netto von zumindest € 1.500,-

Wie oft wird gefördert?

Die angeführte Förderung kann nur ein Mal je Kleinstunternehmen beantragt werden.

Wo wird gefördert?
Wann wird gefördert?

Die Richtlinien treten mit 1.1.2009 in Kraft und sind bis 31.12.2012 befristet.

Während dieses Zeitraumes können Förderungsansuchen beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1 (Geschäftsführung des Salzburger Wachstumsfonds), Südtirolerplatz 11, 5020 Salzburg, eingebracht werden.

Das Förderansuchen ist vor Investitionsbeginn einzureichen.

Weiteres

Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente für Salzburger Kleinstbetriebe:

Alarmanlagenförderung der Stadt Salzburg

Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe des Salzburger Wachstumsfonds

Downloads

Richtlinie (pdf, 122 KB)

Antragsformular (dot, 267 KB)

Verwendungsnachweis-Formular (dot, 483 KB)

Rückfragen: Oliver Lindhuber 0662/8042-3262