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Was wird gefördert?

Sparen mit Gründungs-/Nachfolgebonus

Diese Förderung ist mit 31.12.2011 ausgelaufen, es können keine Anmeldungen zum Gründungsbonus erfolgen. Anträge auf Auszahlung des Gründungsbonus können (falls die Anmeldung vor dem 1.1.2012 erfolgt ist) bis Ende 2017 gestellt werden.

Warum wird gefördert?

Förderung der Gründung (Neugründung, Übernahme) von wirtschaftlich selbstständigen kleinen Unternehmen

Wer wird gefördert?
  • Jungunternehmer, das heißt erstmals wirtschaftlich selbstständig tätig
  • bisher unselbstständige Tätigkeit
  • tatsächliche Führung des Unternehmens
Wie wird gefördert?
  • Gründungs-/Nachfolgebonus von 14% für angesparte Eigenmittel von maximal EUR 60.000,- (pro vollem Ansparjahr maximal EUR 25.000,-).
  • Gefördert wird das Ansparen von Eigenkapital, welches bei der Gründung/Übernahme in das Unternehmen eingebracht wird und für betriebliche Aufwendungen verwendet wird.
  • Dauer der Ansparphase: mindestens ein Jahr
Wo wird gefördert?
Wann wird gefördert?
Weiteres

Anschlussförderungsinstrumente:

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.gruendungsbonus.at oder www.nachfolgebonus.at bzw. auf der Seite "Nachfolgebörse" der Wirtschaftskammer.

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Weitere Informationen und Downloads

Rückfragen:

Thomas Posch 0662 / 8042-3787