Logo Land Salzburg
von A bis Z

Was wird gefördert?

Betriebsneugründung, Betriebsübernahme

Warum wird gefördert?

Gründung/Übernahme von wirtschaftlich selbstständigen kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wer wird gefördert?
  • Personen und Personengesellschaften (ausschließlich natürliche Personen als Gesellschafter)
  • erstmalige wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit; die bisherige unselbstständige Tätigkeit muss aufgegeben werden
  • Unternehmenssitz in Salzburg und Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg
Wie wird gefördert?

Zinsenzuschuss von 3 % p.a. für max. 5 Jahre (max. Kreditnominale € 55.000,-) für

  • Investitionen des Anlagevermögens (innerhalb der ersten 6 Monate ab Betriebsgründung/-übernahme),
  • Ablösekosten (für die Übernahme von Räumlichkeiten, Einrichtungen, Maschinen und Schuldübernahmen),
  • Betriebsmittelaufwendungen.
Wo wird gefördert?
Wann wird gefördert?
Weiteres

Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente:

Umfassende Informationen zur Betriebsgründung/-übernahme finden Sie im Online-Amtshelfer für UnternehmerInnen "www.help.gv.at/HELP-U.html" (siehe auch Unterpunkt "Beihilfen") und auf den Seiten des "Gründer-Service" der Wirtschaftskammer Salzburg.

Downloads

Richtlinie (doc)
Antragsformular (doc)
Formular für den Verwendungsnachweis (doc)
RWF-Jungunternehmer-Beratungsförderung (pdf)

Rückfragen: Oliver Lindhuber 0662/8042-3262