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Snowboardbegleiter

Um als Snowboardbegleiter im Land Salzburg Gäste gegen Entgelt begleiten zu dürfen (im Gegensatz zu Snowboardschulen jedoch nicht zu unterrichten!), ist eine Bewilligung der Salzburger Landesregierung nach den Bestimmungen des Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetzes, LGBl Nr. 83/1989, zuletzt geändert mit LGBl Nr. 51/2010 erforderlich.

Dem (formlosen) Antrag auf Erteilung einer Snowboardbegleiterbewilligung sind folgende Unterlagen beizuschließen:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis (in Kopie)
  • Meldezettel (nicht älter als 3 Monate)
  • Strafregisterbescheinigung (erhalten Sie bei der Gemeinde, nicht älter als 3 Monate)
  • Amtsärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Eignung
  • Jeweiliges Ausbildungszeugnis (in Kopie) – siehe unten
  • Praxisnachweis (10 Wochen als Lehrkraft einer Schischule)
  • Fortbildungsnachweis (zB Kopie des Schilehrerausweises)
  • Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung (mit einwöchigem Vorbereitungslehrgang des Salzburger Berufs-Schi- und Snowboardlehrerverbandes)

Es gibt zwei Arten der Snowboardbegleiterbewilligung, je nach persönlicher Qualifikation des Bewilligungswerbers mit unterschiedlichem Berechtigungsumfang.

  1. "Kleine Bewilligung": für Diplom-Snowboardlehrer oder Snowboardlehrer mit Alpinkurs berechtigt zur Begleitung auf Pisten und bei Abfahrten im freien Gelände im Nahbereich markierter Pisten ("Variantenfahren").
  2. "Große Bewilligung": für Schiführer berechtigt darüber hinaus zur Begleitung auf höchstens eintägigen Schitouren.

(Mehrtägige Schitouren dürfen ausschließlich von Bergführern begleitet werden!)



Rückfragen:

Andrea Neumaier 0662 / 8042 - 3796