Tourismusrecht:
- Beratung und Übernahme von Serviceaufgaben für die Tourismusverbände sowie deren Aufsicht
- Berufungsbehörde in Beitragsangelegenheiten nach dem Salzburger Tourismusgesetz
- Schischul- und Bergsportführerwesen (inkl. Canyoning)
- Vollziehung von tourismusrelevanten Landesgesetzen

