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Investitionen zur Stärkung der Unternehmensdynamik in KMU

Zielsetzung

Förderungsinhalte

Förderbare Kosten

FörderungsempfängerInnen

Projektauswahlkriterien

Projektantrag

Zielsetzung

Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung in den südlichen Landesteilen Lungau, Pongau und Pinzgau durch die Stärkung der Unternehmensdynamik in den regional ansässigen Klein- und Mittelbetrieben und der Förderung der Marktexpansion von Handwerksbetrieben.

Förderungsinhalte

  • Projekte von KMU zur Einführung oder Adaptierung neuer Produkte oder Produktionsverfahren und damit verbundene Markterschließung
  • Projekte zur Kombination von traditionellen Handwerkstechniken mit neuen Produktionstechnologien und Verfahren einschließlich notwendiger Qualifizierungen
  • Investitionen im Zuge der Markterweiterung von KMU

Förderbare Kosten

  • Neuinvestitionen und zu aktivierende Eigenleistungen für Maschinen (maschinelle Anlagen, Einrichtung) sowie Bauinvestitionen inkl. Bauplanung (nur im projektnotwendigem Ausmaß) im Rahmen der Implementierung neuer, innovativer Produkte bzw. Produktionstechnologien
  • Immaterielle Investitionen (z.B. Design, Lizenzen, notwendige Qualifikation)
  • Externe Kosten für ergänzende Beratungsmaßnahmen und Machbarkeitsstudien, jedoch nur für KMU

FörderungsempfängerInnen

  • KMU, die einen Produktionsbetrieb des industriell gewerblichen Sektors führen und/oder
  • Innovationsorientierte, produktionsnahe, Unternehmensbezogene Dienstleistungen (z.B. Technische Büros, Softwareentwickler, etc.) anbieten.

Ausgenommen: Tourismus, Banken, Versicherungen, Verkehrs- und Kfz-Wesen, Realitätenwesen, Handel

Projektauswahlkriterien

  • Innovationsgrad
  • Regionalwirtschaftlicher Impuls
  • Beschäftigungswirkung
  • Positiver Umweltbeitrag
  • Projektstandort ausschließlich Pongau, Pinzgau, Lungau
  • Mindestinvestitionsvolumen: € 50.000,–


Projektantrag

  • RWF-Kurzansuchen (RWF-Erstbeurteilungsantrag)

    Maßgeblich für die potentielle Förderung eines Projektes ist die Einreichung eines vollständigen Förderungsantrages bei der Förderstelle. Das Kurzansuchen ist nicht verpflichtend und dient der frühzeitigen ersten Bekanntmachung (= Beginn der Förderbarkeit von Kosten) des Projektes bei der Förderstelle sowie zur Ersteinschätzung der grundsätzlichen Förderbarkeit des Projektes.

  • RWF-Förderungsantrag



Rückfragen:

Wolfgang Arzberger, AWSG, Tel. 01/50175-215