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Innovative, impulsgebende touristische Entwicklung im ländlichen Raum

Zielsetzung

Förderungsinhalte

Förderbare Kosten

FörderungsempfängerInnen

Projektauswahlkriterien

Projektantrag

Zielsetzung

In Teilen der ländlichen Regionen, die über günstige Naturraumpotentiale verfügen, bieten touristische Entwicklungen eine wichtige Möglichkeit zur Schaffung einer regionalen „Exportbasis”. Durch innovative, themenzentrierte Projekte (z.B. in den Bereichen Gesundheit, Wellness, Sportmedizin, besondere Kulturangebote, etc.) auf betrieblicher und regionaler Ebene sollen in den bisherigen Ziel-2-Regionen des Lungaus und Oberpinzgaus Impulse für die weitere touristische Entwicklung und damit ein Beitrag zur Schaffung von Beschäftigung gesetzt werden. Geförderte Maßnahmen sollen insbesondere die Orientierung am Ganzjahrestourismus unterstützen. Die Maßnahme soll vor allem zur Verbesserung der Angebotsqualität im Tourismus (betrieblich und infrastrukturell) insbesondere in zukunftsträchtigen touristischen Marktsegmenten beitragen.

Förderungsinhalte

Investive Maßnahmen in entwicklungswichtigen und impulsgebenden Bereichen, wie

  • Betriebliche Investitionen mit regionaler Impulswirkung, wenn diese eine innovative Angebotsentwicklung ermöglicht (spezielle Zielgruppen anspricht, neue Dienstleistungen anbietet) bzw. regionale Angebotslücken schließt bzw. verringert
  • Neuerrichtung von touristischen Betrieben bzw. Betriebsansiedlungen nur bei regionalen Ausstattungsdefiziten
  • In thematische Schwerpunkte eingebettete Infrastrukturentwicklung und -verbesserung (bspw. Gesundheit, Wellness, wintertouristische Infrastrukturen werden generell nicht EU-kofinanziert)
  • Strategie-, Organisations- und Projektentwicklungen (auf betrieblicher und regionaler Ebene) im Rahmen eines (regionalen) Gesamtkonzepts

Förderbare Kosten

  • Materielle Investitionen und zu aktivierenden Eigenleistungen sowie Bauinvestitionen inkl. Bauplanung (nur im projektnotwendigem Ausmaß)
  • Immaterielle Investitionen (z.B. Marketing)
  • Externe Dienstleistungen für Beratungen, Machbarkeitsstudien, Projektentwicklungen und Erstvermarktungsmaßnahmen

FörderungsempfängerInnen

  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freitzeitwirtschaft sowie Kooperationen von Unternehmen, sofern die Projektrealisierung im Oberpinzgau und Lungau (ohne Obertauern) erfolgt
  • Hauptadressaten der Förderungen sind auf der Unternehmensebene Betriebe mit regionaler Leitbetriebsfunktion
  • Projekte von Verbänden, Gemeinden und regionalen Tourismusorganisationen des Ziel-2-Gebietes der Förderungs-Periode 2000 – 2006 werden in der Regel nicht EFRE-kofinanziert

Projektauswahlkriterien

  • Innovationsgrad – Verbesserung der Wettbewerbssituation (des Unternehmens oder der Region): durch Angebotsharmonisierung bzw. Lückenschluss im regionalen Angebot
  • regionalwirtschaftliche und touristische Impulswirkung
  • Beschäftigungswirkung
  • Kompatibilität mit/Einbindung in regionale touristische Schwerpunkte
  • Projektstandort ausschließlich im ehemaligen Ziel 2 Gebiet (= Oberpinzgau und Lungau (ohne Obertauern))
  • Mindestinvestitionsvolumen: € 500.000,–

Mindestprojektkosten bei Softmaßnahmen: € 35.000,–


Projektantrag

  • RWF-Kurzansuchen (RWF-Erstbeurteilungsantrag)

    Maßgeblich für die potentielle Förderung eines Projektes ist die Einreichung eines vollständigen Förderungsantrages bei der Förderstelle. Das Kurzansuchen ist nicht verpflichtend und dient der frühzeitigen ersten Bekanntmachung (= Beginn der Förderbarkeit von Kosten) des Projektes bei der Förderstelle sowie zur Ersteinschätzung der grundsätzlichen Förderbarkeit des Projektes.

  • RWF-Förderungsantrag



Rückfragen:

Mag. Christoph Wiesinger 0662 / 8042 - 3809