Standortstärkung im Hinblick auf den Ausbau von Innovationspotentialen
Zielsetzung
Aufwertung des Standortes Salzburg und seiner Regionen durch die Stärkung des regionalen Innovationssystems und der innovativen Standortpotentiale
Förderungsinhalte
- Aktionen mit Pilot- und Impulscharakter zur Stärkung des Salzburger Innovationssystems bzw. lokaler Innovationssysteme, insbesondere wenn diese in den Programmthemen angesiedelt sind und von der Wirtschaft mit getragen werden.
- Investitionen in „harte” technologische Infrastruktur sind nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Arrondierung von Impuls- und Innovationszentren, Pilotprojekte) vorgesehen.
- Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf können dann gefördert werden, wenn diese im Konnex mit einem innovativen EFRE-Projekt stehen.
Förderbare Kosten
- Externe Dienstleistungen (Planungs-, Beratungs-, Konzept- und Studienkosten)
- Kosten für das Erstmarketing
- In Ausnahmefällen auch investive Kosten insbesondere für die Arrondierung von Impuls- und Innovationszentren und für Projekte mit Modell- bzw. Demonstrationscharakter
- Investive Kosten und Personalkosten im Zusammenhang mit Projekten zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sofern diese im Konnex mit einem innovativen EFRE-Projekt stehen (z.B. betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen in einem High-Tech-Betrieb)
FörderungsempfängerInnen
- Öffentliche Hand (Land, Kommunen) und Organisationen in deren Eigentum
- Kooperation von privaten und öffentlichen Rechtsträgern
- Träger von regionalen Impuls- und Innovationszentren
- Unternehmen
Projektauswahlkriterien
Stärkung des Standortes Salzburg im Hinblick auf den Ausbau der Innovationspotentiale
- Pilotartiger bzw. modellhafter Charakter
- Interkommunale bzw. überregionale Zusammenarbeit
- Projekte im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur dann, wenn diese im Konnex mit einem innovativen ERFE-Projekt stehen
Projektantrag
- RWF-Kurzansuchen (RWF-Erstbeurteilungsantrag)
Maßgeblich für die potentielle Förderung eines Projektes ist die Einreichung eines vollständigen Förderungsantrages bei der Förderstelle. Das Kurzansuchen ist nicht verpflichtend und dient der frühzeitigen ersten Bekanntmachung (= Beginn der Förderbarkeit von Kosten) des Projektes bei der Förderstelle sowie zur Ersteinschätzung der grundsätzlichen Förderbarkeit des Projektes. - RWF-Förderungsantrag

