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Standortstärkung im Hinblick auf den Ausbau von Innovationspotentialen

Zielsetzung

Förderungsinhalte

Förderbare Kosten

FörderungsempfängerInnen

Projektauswahlkriterien

Projektantrag

Zielsetzung

Aufwertung des Standortes Salzburg und seiner Regionen durch die Stärkung des regionalen Innovationssystems und der innovativen Standortpotentiale

Förderungsinhalte

  • Aktionen mit Pilot- und Impulscharakter zur Stärkung des Salzburger Innovationssystems bzw. lokaler Innovationssysteme, insbesondere wenn diese in den Programmthemen angesiedelt sind und von der Wirtschaft mit getragen werden.
  • Investitionen in „harte” technologische Infrastruktur sind nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Arrondierung von Impuls- und Innovationszentren, Pilotprojekte) vorgesehen.
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf können dann gefördert werden, wenn diese im Konnex mit einem innovativen EFRE-Projekt stehen.

Förderbare Kosten

  • Externe Dienstleistungen (Planungs-, Beratungs-, Konzept- und Studienkosten)
  • Kosten für das Erstmarketing
  • In Ausnahmefällen auch investive Kosten insbesondere für die Arrondierung von Impuls- und Innovationszentren und für Projekte mit Modell- bzw. Demonstrationscharakter
  • Investive Kosten und Personalkosten im Zusammenhang mit Projekten zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sofern diese im Konnex mit einem innovativen EFRE-Projekt stehen (z.B. betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen in einem High-Tech-Betrieb)

FörderungsempfängerInnen

  • Öffentliche Hand (Land, Kommunen) und Organisationen in deren Eigentum
  • Kooperation von privaten und öffentlichen Rechtsträgern
  • Träger von regionalen Impuls- und Innovationszentren
  • Unternehmen

Projektauswahlkriterien

Stärkung des Standortes Salzburg im Hinblick auf den Ausbau der Innovationspotentiale

  • Pilotartiger bzw. modellhafter Charakter
  • Interkommunale bzw. überregionale Zusammenarbeit
  • Projekte im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur dann, wenn diese im Konnex mit einem innovativen ERFE-Projekt stehen


Projektantrag

  • RWF-Kurzansuchen (RWF-Erstbeurteilungsantrag)

    Maßgeblich für die potentielle Förderung eines Projektes ist die Einreichung eines vollständigen Förderungsantrages bei der Förderstelle. Das Kurzansuchen ist nicht verpflichtend und dient der frühzeitigen ersten Bekanntmachung (= Beginn der Förderbarkeit von Kosten) des Projektes bei der Förderstelle sowie zur Ersteinschätzung der grundsätzlichen Förderbarkeit des Projektes.

  • RWF-Förderungsantrag



Rückfragen:

Mag. Christoph Wiesinger 0662 / 8042 - 3809