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Standortentwicklung – interkommunale Kooperation

Zielsetzung

Förderungsinhalte

Förderbare Kosten

FörderungsempfängerInnen

Projektauswahlkriterien

Projektantrag

Zielsetzung

Im Rahmen der Entwicklung von Standorten sollen Kooperationen dazu beitragen, zu raumordnungspolitisch optimalen Lösungen zu kommen und die Effizienz in der Infrastrukturerschließung und den Vermarktungsbestrebungen zu erhöhen.

Förderungsinhalte

  • Unterstützt werden interkommunale Gewerbeflächen- bzw. Standortentwicklungsprojekte und damit im Zusammenhang stehende Vermarktungsmaßnahmen, sprich Kooperationen von Gemeinden, Gemeindeverbänden bei der Entwicklung und Vermarktung von qualitativ hochwertigen Standorten, die einen Beitrag zur Verbesserung des regionalen Innovationsumfeldes bieten können.

Förderbare Kosten

  • Externe Planungs-, Beratungs-, Konzept- und Studienkosten im Ausmaß von mindestens € 25.000,–
  • Kosten für das Erstmarketing

FörderungsempfängerInnen

  • Öffentliche Hand (Land, Kommunen) und in deren überwiegendem Eigentum stehende Organisationen

Projektauswahlkriterien

  • Interkommunale bzw. überregionale Zusammenarbeit im Bereich der Gewerbeflächen- bzw. Standortentwicklung und erste Marketingmaßnahmen, die regionsspezifisch als innovativ zu bewerten sind
  • Projektstandort ausschließlich Pongau, Pinzgau, Lungau


Projektantrag

  • RWF-Kurzansuchen (RWF-Erstbeurteilungsantrag)

    Maßgeblich für die potentielle Förderung eines Projektes ist die Einreichung eines vollständigen Förderungsantrages bei der Förderstelle. Das Kurzansuchen ist nicht verpflichtend und dient der frühzeitigen ersten Bekanntmachung (= Beginn der Förderbarkeit von Kosten) des Projektes bei der Förderstelle sowie zur Ersteinschätzung der grundsätzlichen Förderbarkeit des Projektes.

  • RWF-Förderungsantrag



Rückfragen:

Mag. Christoph Wiesinger 0662 / 8042 - 3809