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Stärkung der F&E-Basis von Unternehmen

Zielsetzung

Förderungsinhalte

Förderbare Kosten

FöderungsempfängerInnen

Projektauswahlkriterien

Projektantrag

Zielsetzung

Durch diese Maßnahme soll das technische Know-How der Unternehmen und das Innovationspotential gestärkt werden, insbesondere durch

  • Die Unterstützung der F&E-Vorhaben von Unternehmen, insbesondere von KMU bzw. bislang unregelmäßig oder noch nicht F&E-betreibenden Unternehmen
  • Die Stärkung der Ausrichtung auf ressourcen- und energieeffiziente Produkte und Produktionsverfahren
  • Den Aufbau neuer oder der substantielle Ausbau bestehender Forschungs- und Entwicklungsbereiche mit eigenständiger F&E-Verantwortung
  • Stimulierung der Forschungstätigkeiten von Unternehmen im ländlichen Raum
  • Die Forschungsprojekte sollen möglichst unter Einbeziehung von Forschungsinstituten sowie anderer Know-How-Träger erfolgen

Förderungsinhalte

  • Gefördert werden Projekte der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung von natürlichen und juristischen Personen, die für die österreichische Volkswirtschaft von Bedeutung sind.
  • Im Rahmen der industriellen Forschung sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie zur Verwirklichung erheblicher Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren und Dienstleistungen genützt werden können.
  • Bei den experimentellen Entwicklungsvorhaben erfolgt die Umsetzung dieser Erkenntnisse in neue, geänderte oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Förderbare Kosten

  • Personalkosten (ForscherInnen, TechnikerInnen und ausschließlich in der Forschung beschäftigtes Hilfspersonal)
  • Kosten für Instrumente, Ausrüstung, Grundstücke und Gebäude, die ausschließlich und ständig (außer bei Überlassung auf kommerzieller Basis) für die Forschungstätigkeit genutzt werden
  • Kosten für Beratungs- und gleichartige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen, einschließlich fremdbezogene Forschung, technische Kenntnisse, Patente usw.
  • Zusätzlich Gemeinkosten, die unmittelbar durch die Forschungstätigkeit entstehen
  • Sonstige Kosten (wie Material, Bedarfs- und Betriebsmittel und dergleichen),die unmittelbar durch die Forschungstätigkeit entstehen

FöderungsempfängerInnen

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Arbeitsgemeinschaften von Unternehmen
  • Arbeitsgemeinschaften von Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Projektauswahlkriterien

Die Erfüllung mindestes eines der folgenden Kriterien – im Sinne von Prioritätskriterien – ist die Grundlage für die EU-Kofinanzierung von Projekten:

  • Unternehmen, die bisher unregelmäßig F&E-Projekte durchführen bzw. die ersten drei Antragstellungen von Unternehmen auf Förderung eines F&E-Projektes aus dem gesamten Bundesland Salzburg
  • Alle KMU im südlichen Landesteil Salzburgs (Pongau, Pinzgau, Lungau) bzw. auch Großunternehmen in den Ziel-2-Gebieten der Periode 2000-2006
  • Kooperationsprojekte von Unternehmen im Land Salzburg bzw. mit Forschungseinrichtungen
  • Bevorzugt werden F&E-Projekte in den programmspezifischen Themenfeldern sowie Projekte, die einen Beitrag zur Stärkung der Ressourcen- und Energieeffizienz in Produkten und Verfahren leisten


Projektantrag



Rückfragen:

Ing. Mag. Harald Polak, FFG, Tel. 057755-1101