Stärkung der F&E-Basis von Unternehmen
Zielsetzung
Durch diese Maßnahme soll das technische Know-How der Unternehmen und das Innovationspotential gestärkt werden, insbesondere durch
- Die Unterstützung der F&E-Vorhaben von Unternehmen, insbesondere von KMU bzw. bislang unregelmäßig oder noch nicht F&E-betreibenden Unternehmen
- Die Stärkung der Ausrichtung auf ressourcen- und energieeffiziente Produkte und Produktionsverfahren
- Den Aufbau neuer oder der substantielle Ausbau bestehender Forschungs- und Entwicklungsbereiche mit eigenständiger F&E-Verantwortung
- Stimulierung der Forschungstätigkeiten von Unternehmen im ländlichen Raum
- Die Forschungsprojekte sollen möglichst unter Einbeziehung von Forschungsinstituten sowie anderer Know-How-Träger erfolgen
Förderungsinhalte
- Gefördert werden Projekte der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung von natürlichen und juristischen Personen, die für die österreichische Volkswirtschaft von Bedeutung sind.
- Im Rahmen der industriellen Forschung sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie zur Verwirklichung erheblicher Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren und Dienstleistungen genützt werden können.
- Bei den experimentellen Entwicklungsvorhaben erfolgt die Umsetzung dieser Erkenntnisse in neue, geänderte oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Förderbare Kosten
- Personalkosten (ForscherInnen, TechnikerInnen und ausschließlich in der Forschung beschäftigtes Hilfspersonal)
- Kosten für Instrumente, Ausrüstung, Grundstücke und Gebäude, die ausschließlich und ständig (außer bei Überlassung auf kommerzieller Basis) für die Forschungstätigkeit genutzt werden
- Kosten für Beratungs- und gleichartige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen, einschließlich fremdbezogene Forschung, technische Kenntnisse, Patente usw.
- Zusätzlich Gemeinkosten, die unmittelbar durch die Forschungstätigkeit entstehen
- Sonstige Kosten (wie Material, Bedarfs- und Betriebsmittel und dergleichen),die unmittelbar durch die Forschungstätigkeit entstehen
FöderungsempfängerInnen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Arbeitsgemeinschaften von Unternehmen
- Arbeitsgemeinschaften von Unternehmen und Forschungseinrichtungen
Projektauswahlkriterien
Die Erfüllung mindestes eines der folgenden Kriterien – im Sinne von Prioritätskriterien – ist die Grundlage für die EU-Kofinanzierung von Projekten:
- Unternehmen, die bisher unregelmäßig F&E-Projekte durchführen bzw. die ersten drei Antragstellungen von Unternehmen auf Förderung eines F&E-Projektes aus dem gesamten Bundesland Salzburg
- Alle KMU im südlichen Landesteil Salzburgs (Pongau, Pinzgau, Lungau) bzw. auch Großunternehmen in den Ziel-2-Gebieten der Periode 2000-2006
- Kooperationsprojekte von Unternehmen im Land Salzburg bzw. mit Forschungseinrichtungen
- Bevorzugt werden F&E-Projekte in den programmspezifischen Themenfeldern sowie Projekte, die einen Beitrag zur Stärkung der Ressourcen- und Energieeffizienz in Produkten und Verfahren leisten
Projektantrag
- Förderungsansuchen (Antragsformular FFG-Basisprogramme)

