Schritte zum Projektantrag
Um erkennen zu können, ob Ihr innovatives Projekt oder Ihre umweltbezogene Investition eine Unterstützung aus dem RWF-Programm erhält, sind nachstehende Grundvoraussetzungen für eine Förderung notwendig:
- Ihr Projekt ist einer der nachstehenden Maßnahmen zuzuordnen und
- Sie als Projektträger entsprechen dem "Förderungsempfänger" des jeweiligen Maßnahmenblattes.
Erfüllen Sie diese beiden Voraussetzungen, so ergeben sich nun folgende Schritte:
- Kontaktaufnahme mit RWF-Projektservicestelle (siehe unten) bzw. mit der jeweiligen Förderstelle/AnsprechpartnerIn
- Die Einreichung des Projektes erfolgt mittels Förderantrag. Das Projekt wird von der jeweiligen Förderstelle geprüft und stellt dann den Förderantrag aus.
Antragsformulare sind unter Maßnahmen-Förderstelle/Ansprechpartner durch Anklicken der jeweiligen Programm-Maßnahme zugänglich. - Der Verwendungsnachweis bzw. die Projektabrechnung wird der Förderstelle vorgelegt.
- Die Förderungszahlung erfolgt durch die Förderstelle (nationale Mittel) und dem ERP-Fonds (EU-Mittel) als Zahlstelle.
NEU: Unterstützung bei der Projektentwicklung
Das Land Salzburg unterstützt Unternehmen und Akteure aus den Regionen bereits aktiv von der Projektidee weg über die Projektentwicklung bis zum Projektantrag und bei Bedarf auch begleitend bei der Projektumsetzung. Dafür wurde eine Stelle für die RWF-Projektentwicklung und -beratung eingerichtet. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei Projektvorhaben wird empfohlen:
Mag. Walter Haas
Land Salzburg - Zentrum für Innovation und Standortpolitik (ZIS)
Südtiroler Platz 11 * Postfach 527 * A- 5010 Salzburg
Tel: +43/662/8042-3864
Fax: +43/662/8042-763864
Email: walter.haas@salzburg.gv.at

