Zuständigkeiten
Die Bezirksverwaltungsbehörde ist die nach dem Betriebsstandort zuständige Genehmigungsbehörde.Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5:
Die Landesregierung/Abteilung 5 des Amtes der Salzburger Landesregierung ist als UVP-Behörde zuständig für bestimmte Vorhaben gemäß Anhang 1 des UVP-Gesetzes 2000 (z.B. Verkehrsvorhaben, Einkaufszentren, Bergbauanlagen, Industrieanlagen, usf.).
Referatsleiter:
Sekretariat:
Sachbearbeiter/in:

