Gewerbliche Betriebsanlagen |
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Unter einer gewerblichen Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung zu verstehen, die regelmäßig der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit dient. Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Behörde errichtet und betrieben werden, wenn sie wegen ihrer Betriebsweise, wegen ihrer Ausstattung oder sonst geeignet sind, unter anderem
Ob dies in Ihrem Fall möglich ist und nach welchen Rechtsbereichen diese Möglichkeit besteht, darüber informieren Sie kompetente Juristen beim Projektsprechtag.
Baurechtliche Bewilligung (Raumordnungsgesetz, Bebauungsgrundlagengesetz, Baupolizeigesetz 1997 - §§ 2 und 3, Naturschutzgesetz, Landesstraßengesetz) Wasserrechtliche Bewilligung (WRG 1959 § 32) Naturschutzrechtliche Bewilligung etc. |
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Referatsleiter: Sekretariat: Sachbearbeiter/in: |
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