Führerschein
Der Führerschein unterstützt Mobilität und Unabhängigkeit. Gleichzeitig bedeutet der Erhalt der Lenkberechtigung und das Lenken von Fahrzeugen Verantwortung.
Die Voraussetzungen zum Erhalt des Führerscheines unterliegen daher im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit verschiedenen rechtlichen Regelungen (vor allem Kraftfahrgesetz und Führerscheingesetz).
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter nachstehenden Links:
- Erhalt des Führerscheins
Im Rahmen der 8. Führerscheingesetz-Novelle, BGBl. I Nr. 152/2005, wurde mit Wirkung ab 1.10.2006 das Verfahren für die Einbringung von Anträgen zum Erhalt einer Lenkberechtigung (Führerschein) geändert. - Scheckkartenführerschein
Mit der 8. Führerscheingesetz-Novelle, BGBl. I Nr. 152/2005, wurde die Abwicklung für den Erhalt des Führerscheins ab 1.3.2006 geändert. - L 17 wird in Deutschland seit 1. Juli 2011 nicht anerkannt
Weitere Informationen:
Zusätzlich finden Sie Informationen auf den Seiten der Bezirkshauptmannschaften
sowie auf den Seiten der Bundespolizeidirektion Salzburg.

