| Was wird gefördert? |
Lärmschutzelemente (Fenster, Türen) |
| Warum wird gefördert? |
Um die Beeinträchtigung von Wohn- und Schlafräumen durch den Straßenlärm an Landesstraßen B und L zu mindern |
| Wer wird gefördert? |
Eigentümer, Hausverwaltungen oder Mieter des Objektes |
| Wie wird gefördert? |
Nichtrückzahlbare Beihilfe zum Tausch von Lärmschutzelementen (Fenster, Türen) |
| Wo wird gefördert? |
an Landesstraßen B und L |
| Wann wird gefördert? |
bei Überschreitung der geltenden Grenzwerte |
| Weiteres |
Kontakt: Klaus Melzer Kontakt: Antonia Götzendorfer |
| Downloads |
Infoblatt (pdf 206kB) Antragsformular (MS-Word 40 kB) |

