Rafting Folgende fließende Gewässer im Bundesland Salzburg sind grundsätzlich für Rafting geeignet:
- Enns
- Mur
- Salzach
- Saalach
- Lammer
Es sind jedoch im Regelfall nur bestimmte Abschnitte für das Rafting freigegeben und außerdem ist Rafting durch Verordnungen über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen zeitlich eingeschränkt:
Salzach
- in der Zeit vom 01. Mai bis 31. Mai sowie vom 01. August bis 15. September: von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- in der Zeit vom 01. Juni bis 31. Juli: von 10:00 bis 18:00 Uhr
Lammer
- in der Zeit vom 01. Mai bis 31. Mai sowie vom 01. August bis 15. September: von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- in der Zeit vom 01. Juni bis 31. Juli: von 10:00 bis 18:00 Uhr
Saalach, Enns und Mur
- in der Zeit vom 01. Juni bis 31. Juli: von 10:00 bis 18:00 Uhr
- in der Zeit vom 01. August bis 15. September: von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Weiters ist privates (nicht-gewerbliches) Rafting auf diesen Gewässern grundsätzlich nicht erlaubt. Gewerbliches Rafting wird von verschiedenen Schifffahrtsunternehmen im Bundesland Salzburg angeboten.
Kontaktperson:
+43 (0)662 8042 - 3472 Roman Mair
Nähere Informationen zu den Raftingbeschränkungen:
- Verordnung des Landeshauptmannes über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf bestimmten Flüssen, LGBl.Nr. 83/1996 idgF
- Verordnung des Landeshauptmannes über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf der Salzach, LGBl.Nr. 82/1996 idgF
- Information zum Erwerb eines Raftingscheines (Word-Format)
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