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Luftfahrtveranstaltungen

Luftfahrtveranstaltungen sind Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Zivilluftfahrzeuge beteiligt sind, zB die Veranstaltung eines Paragleiter-Wettbewerbes oder die Durchführung von Flugvorführungen jeder Art.


Für die Abhaltung derartiger Veranstaltungen muss eine Bewilligung durch die Luftfahrtbehörde eingeholt werden. Es ist zu prüfen, ob die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Verkehrssicherheit, durch die Veranstaltung gefährdet werden könnte.



Kontaktpersonen:

+43 (0)662 8042 - 3472   Roman Mair

+43 (0)662 8042 - 3472   Peter Michalek


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       Thema: Verkehr & Telekommunikation
       Formular: "Luftfahrt: Luftfahrtveranstaltung, Bewilligung gemäß § 126 Luftfahrtgesetz 1957"



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