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Luftfahrthindernisse


Zur Errichtung oder Erweiterung eines Luftfahrthindernisses ist eine Ausnahmebewilligung notwendig.

Außerhalb des Nahbereiches des Flughafens Salzburg (Sicherheitszone) sind Bauten, Anlagen, Anpflanzungen etc. dann als Luftfahrthindernisse anzusehen, wenn ihre Höhe 100 m über Grund übersteigt.
Solche Bauten können aber in bestimmter Lage bereits ab einer Höhe von 30 m über Grund zu einem Hindernis werden.





Hinweise:

Die Auflistung der in der Hindernisdatei angeführten Seil- und Drahtverspannungen und Sendemasten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Die Landeshauptfrau von Salzburg als Luftfahrtbehörde übernimmt daher keine Haftung für bestehende, jedoch nicht erfasste bzw nicht gemeldete Hindernisse.




Kontaktperson:

+43 (0)662 8042 - 3472   Roman Mair


Downloads:

Formular Erhebungsbogen Luftfahrthindernis (pdf, 71KB)

Ausfüllhilfe Erhebungsbogen Luftfahrthindernis (pdf, 59 KB)