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Ballone und Kleinluftballone


Steigenlassen von Fesselballonen, Drachen und einer größeren Anzahl von Kleinluftballonen

Fesselballone, Drachen und eine größere Anzahl von Kleinluftballonen dürfen nur mit Bewilligung des Amtes der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5, steigen gelassen werden.

Das Steigenlassen von Fesselballonen, Drachen und einer größeren Anzahl von Kleinluftballonen innerhalb von Sicherheitszonen (Flughafen Salzburg) ist verboten.


Kontakpersonen:

+43 (0)662 8042 - 3472   Roman Mair

+43 (0)662 8042 - 3454   Peter Michalek



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       Thema: Verkehr & Telekommunikation
       Formular: "Luftfahrt: Gasbefüllte Kleinluftballone, Bewilligung zum Steigenlassen"