Logo Land Salzburg
von A bis Z

Personenbeförderung mittels TAXI


Gesetze und Verordnungen

Die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit PKW (Taxi) erteilt werden kann, sind in folgenden Rechtsvorschriften geregelt:

  • Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 idgF
  • Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 idgF
  • Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung 1994 idgF



Behörden

Für die Erteilung von Konzessionen sind die Bezirksverwaltungsbehörden des Standortes zuständig:



Voraussetzungen

  • fachliche Eignung (Eignungsprüfung und 3 Jahre Praxis)
  • Zuverlässigkeit
  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • das Vorhandensein von Abstellplätzen außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen



Kontaktperson:

+43 (0)662 8042 - 3470   Lydia Klausner