Personenbeförderung mittels TAXI
Gesetze und Verordnungen
Die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit PKW (Taxi) erteilt werden kann, sind in folgenden Rechtsvorschriften geregelt:
- Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 idgF
- Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 idgF
- Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung 1994 idgF
Behörden
Für die Erteilung von Konzessionen sind die Bezirksverwaltungsbehörden des Standortes zuständig:
Voraussetzungen
- fachliche Eignung (Eignungsprüfung und 3 Jahre Praxis)
- Zuverlässigkeit
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- das Vorhandensein von Abstellplätzen außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen
Kontaktperson:
+43 (0)662 8042 - 3470 Lydia Klausner

