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Gelegenheitsverkehr - Mietwagengewerbe mit PKW

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit PKW (Mietwagengewerbe mit PKW) ist eine Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz erforderlich.


Behörden

Für die Erteilung von Konzessionen sind die Bezirksverwaltungsbehörden des Standortes zuständig (Beirkshauptmannschaften, Magistrat Salzburg)



Voraussetzungen:

Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Konzession zutreffen:

  • fachliche Eignung (Eignungsprüfung und 3 Jahre Praxis)
  • Zuverlässigkeit
  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • das Vorhandensein von Abstellplätzen außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen



rechtliche Grundlagen:

  • Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 idgF
  • Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 idgF
  • Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung 1994 idgF