Gelegenheitsverkehr - Mietwagengewerbe mit PKWFür die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit PKW (Mietwagengewerbe mit PKW) ist eine Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz erforderlich. Für die Erteilung von Konzessionen sind die Bezirksverwaltungsbehörden des Standortes zuständig (Beirkshauptmannschaften, Magistrat Salzburg)
Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Konzession zutreffen:
|
|

