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Gelegenheitsverkehr - Mietwagengewerbe mit Omnibus

Für die nicht-linienmäßige gewerbliche Beförderung von Personen mit Omnibussen ist eine Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz erforderlich.


Voraussetzungen:
Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Konzession zutreffen:

  • fachliche Eignung (Eignungsprüfung)
  • Zuverlässigkeit
  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • das Vorhandensein von Abstellplätzen außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen



Konzessionsbehörde:
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5


Gesetzliche Grundlagen:
Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 idgF
Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 idgF



nähere Informationen:
Eignungsprüfung
EU-Lizenzen



Kontaktperson:

+43 (0)662 8042 - 3470   Lydia Klausner