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Personenverkehr

Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen darf gemäß den Bestimmungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1996 nur mit einer Konzession ausgeübt werden.


Für die Erteilung einer Konzession für die Personenbeförderungen mit Personenkraftwagen (Taxi- und Mietwagen-Gewerbe mit PKW) ist die Bezirksverwaltungsbehörde, für das Ausflugswagen- bzw. Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen sowie für Konzessionen nach dem Kraftfahrliniengesetz ist der Landeshauptmann zuständig.

Eine Konzession ist zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Nachzuweisen sind unter anderem die

  • persönliche Zuverlässigkeit
  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • fachliche Eignung sowie
  • das Vorhandensein von Abstellplätzen außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen.



Nähere Informationen:

Fiaker

Mietwagen mit PKW

Mietwagen mit Omnibus

Taxi


Kontaktperson:

+43 (0)662 8042 - 3470   Lydia Klausner