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von A bis Z
  


Informationen zur KFZ-Zulassung


Punkt Namensänderung und Adreßänderung
Punkt Duplikat nach Verlust oder Diebstahl
Punkt Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens
Punkt KFZ abmelden
Punkt Kennzeichen und Zulassungsschein für begrenzte Zeit hinterlegen und wiederausfolgen
Punkt Wunschkennzeichen
Punkt Motortausch
Punkt Eintragung einer Anhängervorrichtung
Punkt KFZ abgeschleppt


Zulassungsschein Namensänderung und Adreßänderung

Benötigte Unterlagen:

  • Anzeige der Personaldatenänderung
  • Zulassungsschein und Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
  • Meldebestätigung bzw. Gewerbeschein mit neuer Adresse
  • Heirats- bzw. Scheidungsurkunde (bei Namensänderung)

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Zulassungsschein: Duplikat nach Verlust oder Diebstahl

Benötigte Unterlagen:

  • Verlust- oder Diebstahlsmeldung
  • Vollmacht, wenn der/die Zulassungsbesitzer/in nicht persönlich erscheint

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Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens

Benötigte Unterlagen:

  • Diebstahls- und Verlustanzeige
  • zusätzlich sind die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung KFZ - auch die Versicherungsbestätigung - mitzubringen

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KFZ abmelden

Benötigte Dokumente:

  • Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
  • Zulassungsschein
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint

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Kennzeichen und Zulassung für begrenzte Zeit hinterlegen und wiederausfolgen

Hinterlegung

Benötigte Dokumente

  • Zulassungsschein
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht, wenn der/die Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint

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Wiederausfolgung

Benötigte Dokumente

  • Versicherungsbestätigung
  • Vollmacht, wenn der/die Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint

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Wunschkennzeichen

Schritte für die Reservierung eines Wunschkennzeichens

  • Antragsformular ausfüllen und mit € 13,-- Bundesstempelmarke versehen
  • (Dieses Formular dient nur dem Ausdruck, um Ihnen den Weg in die Behörde zu ersparen, nicht dem elektronischen Versand)
  • Gebühr von € 14.-- und € 145,-- mit Einnahmebeleg in der Amtskasse der Bezirkshauptmannschaft St. Johann i. Pg. einzahlen. Die Einzahlung der Gebühren wird auf der Kopie des Wunschkennzeichenformulars bestätigt. Mit dieser Bestätigung kann das Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle bestellt werden.   
  • Nun ist der Kennzeichenwunsch für maximal 5 Jahre reserviert.

weitere Schritte für die Zuweisung:

  • Ca. 1 Woche vor geplanter Zulassung des Fahrzeuges die Antragskopie bei der jeweiligen Zulassungsstelle abgeben, damit die Wunschkennzeichentafel(n) bestellt werden können.
  • Nach Ablauf von ca. 1 Woche liegt das Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle auf und kann im Rahmen der KFZ-Anmeldung verwendet werden.

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Motortausch

Benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsschein
  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Hubraum und KW unverändert: Besitznachweis für Motor, Bestätigung einer Fachwerkstatt über Hubraum und KW, soferne nicht der Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid mit der Nummer des eingebauten Motors vorliegt.
  • Hubraum oder KW verändert: Besitznachweis für Motor, Bestätigung des Landeshauptmannes, die sich meist im Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid befindet.
  • Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint

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Eintragung einer Anhängervorrichtung

wird vom Amt der Salzburger Landesregierung, Fachabteilung 6/5 (Elektrotechnik, Maschinenbau und Kraftfahrwesen) vorgenommen

Die Eintragung einer Anhängekupplung ist nicht erforderlich,

wenn diese Type bereits im Typengenehmigungsbescheid eingetragen ist, oder

der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, daß für diese Type einer Anhängekupplung eine Genehmigung nach der Richtlinie 94/20/EG, ABl. Nr. L 195, vom 29. 7. 1994, S 1, vorliegt, aus der hervorgeht, daß diese Anhängekupplung für das in Frage kommende Fahrzeug geeignet erklärt wurde und dieser Nachweis vom Lenker des Fahrzeuges mitgeführt wird.


Benötigte Dokumente:

  • Ansuchen für Eintragung einer Anhängervorrichtung
  • Typenschein des Zugfahrzeuges
  • Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint


Die Höhe der Verwaltungsabgabe erfahren Sie bei den technischen Prüfstellen.

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KFZ abgeschleppt (zuständig dafür ist die jeweilige Gemeinde)

Benötigte Unterlagen:

  • Personaldokument - entweder Geburtsurkunde, Reisepaß, Personalausweis;
  • Zulassungsschein bzw. Eigentumsnachweis bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen

Kosten bitte bei der Gemeinde nachfragen

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Rückfragen: