Informationen zur KFZ-Zulassung
Namensänderung und Adreßänderung
Duplikat nach Verlust oder Diebstahl
Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens
KFZ abmelden
Kennzeichen und Zulassungsschein für begrenzte Zeit hinterlegen und wiederausfolgen
Wunschkennzeichen
Motortausch
Eintragung einer Anhängervorrichtung
KFZ abgeschleppt
Zulassungsschein Namensänderung und Adreßänderung
Benötigte Unterlagen:
- Anzeige der Personaldatenänderung
- Zulassungsschein und Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
- Meldebestätigung bzw. Gewerbeschein mit neuer Adresse
- Heirats- bzw. Scheidungsurkunde (bei Namensänderung)
Zulassungsschein: Duplikat nach Verlust oder Diebstahl
Benötigte Unterlagen:
- Verlust- oder Diebstahlsmeldung
- Vollmacht, wenn der/die Zulassungsbesitzer/in nicht persönlich erscheint
Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens
Benötigte Unterlagen:
- Diebstahls- und Verlustanzeige
- zusätzlich sind die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung KFZ - auch die Versicherungsbestätigung - mitzubringen
Benötigte Dokumente:
- Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
- Zulassungsschein
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint
Kennzeichen und Zulassung für begrenzte Zeit hinterlegen und wiederausfolgen
Hinterlegung
Benötigte Dokumente
- Zulassungsschein
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht, wenn der/die Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint
Wiederausfolgung
Benötigte Dokumente
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht, wenn der/die Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint
Schritte für die Reservierung eines Wunschkennzeichens
- Antragsformular ausfüllen und mit € 13,-- Bundesstempelmarke versehen
- (Dieses Formular dient nur dem Ausdruck, um Ihnen den Weg in die Behörde zu ersparen, nicht dem elektronischen Versand)
- Gebühr von € 14.-- und € 145,-- mit Einnahmebeleg in der Amtskasse der Bezirkshauptmannschaft St. Johann i. Pg. einzahlen. Die Einzahlung der Gebühren wird auf der Kopie des Wunschkennzeichenformulars bestätigt. Mit dieser Bestätigung kann das Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle bestellt werden.
- Nun ist der Kennzeichenwunsch für maximal 5 Jahre reserviert.
weitere Schritte für die Zuweisung:
- Ca. 1 Woche vor geplanter Zulassung des Fahrzeuges die Antragskopie bei der jeweiligen Zulassungsstelle abgeben, damit die Wunschkennzeichentafel(n) bestellt werden können.
- Nach Ablauf von ca. 1 Woche liegt das Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle auf und kann im Rahmen der KFZ-Anmeldung verwendet werden.
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsschein
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Hubraum und KW unverändert: Besitznachweis für Motor, Bestätigung einer Fachwerkstatt über Hubraum und KW, soferne nicht der Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid mit der Nummer des eingebauten Motors vorliegt.
- Hubraum oder KW verändert: Besitznachweis für Motor, Bestätigung des Landeshauptmannes, die sich meist im Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid befindet.
- Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint
Eintragung einer Anhängervorrichtung
wird vom Amt der Salzburger Landesregierung, Fachabteilung 6/5 (Elektrotechnik, Maschinenbau und Kraftfahrwesen) vorgenommen
Die Eintragung einer Anhängekupplung ist nicht erforderlich,
wenn diese Type bereits im Typengenehmigungsbescheid eingetragen ist, oder
der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, daß für diese Type einer Anhängekupplung eine Genehmigung nach der Richtlinie 94/20/EG, ABl. Nr. L 195, vom 29. 7. 1994, S 1, vorliegt, aus der hervorgeht, daß diese Anhängekupplung für das in Frage kommende Fahrzeug geeignet erklärt wurde und dieser Nachweis vom Lenker des Fahrzeuges mitgeführt wird.
Benötigte Dokumente:
- Ansuchen für Eintragung einer Anhängervorrichtung
- Typenschein des Zugfahrzeuges
- Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint
Die Höhe der Verwaltungsabgabe erfahren Sie bei den technischen Prüfstellen.
KFZ abgeschleppt (zuständig dafür ist die jeweilige Gemeinde)
Benötigte Unterlagen:
- Personaldokument - entweder Geburtsurkunde, Reisepaß, Personalausweis;
- Zulassungsschein bzw. Eigentumsnachweis bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen
Kosten bitte bei der Gemeinde nachfragen

