Warnbekleidung
Seit 1.5.2005 besteht für jeden Kraftfahrzeuglenker die Verpflichtung, eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß-retroreflektierenden Streifen mitzuführen. Der Lenker hat diese Warnkleidung in bestimmungsgemäßer Weise in folgenden Situationen zu tragen:
- Auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit, wenn das Fahrzeug zum Stillstand gelangt ist und daher dies den Lenkern anderer, auf dem verlegten (blockierten) Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung (Warndreieck) anzuzeigen ist.
- Auf Autobahnen und Autostraßen, wenn sich der Lenker außerhalb des Fahrzeuges aufhält, weil das Fahrzeug (wegen Gebrechens oder dergleichen) angehalten worden ist.