Verlust oder Diebstahl des Genehmigungsdokumentes
Geht ein Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigung, Datenauszug, usw.) verloren muss ein sogenanntes Duplikat (Zweitschrift) ausgestellt werden.
Hierbei ist die Art des Genehmigungsdokument entscheident:
Bei einem Datenauszug ist folgende Vorgehensweise.
War das verlorene Dokument ein Typenschein?
Bei Verlust des Typenscheines ist der Generalimporteur Ihrer Fahrzeugtype der erste Ansprechpartner. Kann dieser kein Duplikat ausstellen, ist dies schriftlich von ihm zu bestätigen. In diesem Fall muss das Fahrzeug neu genehmigt werden.
War das verloren Dokument eine Einzelgenehmigung des Landes Salzburg:
Bei Verlust einer Einzelgenehmigung, die vom Land Salzburg ausgestellt war, ist bei der Prüfstelle des Landes eine Zweitschrift zu beantragen.
Bitte beachten Sie nachstehende Vorgangsweise.
Erforderliche Unterlagen:
- Original-Zustimmungserklärung (Unbedenklichkeitserklärung) von der Behörde (nicht Versicherung) bei der das Fahrzeug zuletzt zugelassen worden ist
- Antragsteller und Zulassungsbesitzer müssen übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, benötigen wir entweder:
1. Vollmacht (doc, 27 KB), ungsbesitzer oder
2. Kaufvertrag (-verträge) vom Zulassungsbesitzer bis Antragsteller (Besitzverhältnisse müssen
nachvollziehbar sein) oder
3. Schenkungs-, Erbschaftsurkunden etc
ACHTUNG:
Zweitschriften können zurück bis einschließlich dem Jahr 2004 ausgestellt werden!
Bei Genehmigungen älteren Datums ist dies leider nicht mehr möglich!
Hier ist es notwendig, bei der Ihrem Wohnsitz zuständigen Behörde das Fahrzeug neu
genehmigen zu lassen.
Kosten:
- Der Zweitschrift wird ein Erlagschein beigelegt, mit dem Sie - bitte sofort nach Erhalt - die anfallenden Kosten von € 51,10 begleichen können.
- Bei persönlicher Abholung sind die Kosten sofort bar zu bezahlen.
Weitere Informationen und Vorabterminvereinbarungen können unter Tel: +43(0)662/8042 - DW 5353 erfolgen.
Ein Antragsformular kann hier downgeloadet und ausgedruckt werden. (doc, 33 KB)

