Historische Fahrzeuge (Oldtimer)
Anforderungen:
- Das Fahrzeug muss erhaltungswürdig und im Originalzustand sein. Das bedeutet:
- Das Fahrzeug muss zumindest einen guten Allgemeinzustand haben (voll fahrbereit, nur unbedeutende Mängel, keine nennenswerten Rostschäden). Fahrzeug wird klassifiziert eingestuft: Wertskala 1 - Exzellenter Originalzustand, Wertskala 2: Sehr guter Originalzustand, Wertskala 3: Guter Allgemeinzustand, Wertskala 4 und 5 können nicht zu einer Einstufung als historisches Fahrzeug herangezogen werden.
Auswirkungen:
- Es besteht die Möglichkeit einer günstigeren Versicherung. Für diesbezügliche Informationen wenden Sie sich bitte an ihre Versicherung.
- Bei historischen Fahrzeugen, muss die “Pickerl”-Überprüfung nur alle 2 Jahre durchgeführt werden.
- Die Verwendung von historischen Kraftwagen wird auf 120 Tage und auf 60 Tage bei historischen Krafträdern beschränkt. Zum Nachweis sind fahrtenbuchähnliche Aufzeichnungen zu führen.
- Nachrüstpflichten: Krafträder - mind. 1 Rückblickspiegel und mind. 1 Bremslicht. Kraftwagen - Scheinwerfer europäischer Bauart, Bremsleuchten rote Farbe, Fahrtrichtungsanzeiger vorne und hinten gelbrote (orange) Farbe, Begrenzungsleuchten vorne weiße Farbe, ab Erstzulassungsdatum 1.1.1968 - vorne Sicherheitsgurte. Für alle Kraftfahrzeuge - Betriebsgeräusch max. 89 dB(A), Nahfeldpegel max. 100 dB(A).
Die gesetzliche Grundlage hierfür findet man im Kraftfahrgesetz 1967 unter §34.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweis,
- Vollmacht (doc, 27 KB), er Fahrzeugbesitzer/in nicht selbst kommt.
- Ausländische Fahrzeugdokumente (Fahrzeugbrief, Typenschein, Betriebsanleitung)
- Eventuell technisches Datenblatt des Herstellers (Generalimporteur)
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Verzollungsnachweis (wenn das Fahrzeug aus dem EU-Ausland importiert wurde)
- Wenn die Originalfahrzeugdokumente nicht mehr verfügbar sind:
- Eigentumsnachweis (eidesstaatliche Erklärung)
- Dokument oder Sachverständigen-Gutachten, aus dem die Fahrzeugdaten ersichtlich sind
- Fotos: zwei Stück (digital oder ausgearbeitetes Foto) von vorne schräg links maximal 9 x 13 cm. und zwei Stück (digital oder ausgearbeitetes Foto) von hinten schräg rechts maximal 9 x 13 cm.
Wichtig:
- Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
- Bei Eigenimport aus dem EU-Ausland nicht auf die Steuern vergessen. Historische Kraftfahrzeuge die 30 Jahre oder älter sind unterliegen zur Zeit keiner Normverbraucherabgabe (NOVA). Ihr·Finanzamt hilft ihnen gerne weiter.
Kosten:
Die Kosten für die Genehmigung betragen ca. € 160,-.
Weitere Informationen und Terminvereinbarungen können unter Tel: +43(0)662/8042 - DW 5353 erfolgen

