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Probefahrt


Die Bewilligung für Probefahrten wird erteilt, wenn sich der/die Antragsteller/in im Rahmen eines gewerblichen Betriebes

  • gewerbsmäßig oder zur Versorgung einer größeren Anzahl von Fahrzeugen (ab 10 Fahrzeugen) des eigenen Betriebes mit der Erzeugung oder Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und Anhängern befasst,
  • mit Kraftfahrzeugen Handel treibt oder solche gewerbsmäßig befördert oder
  • eine Anstalt oder einen Betrieb besitzt, der sich im öffentlichen Interesse mit der Instandsetzung oder Prüfung von Fahrzeugen befasst.



Die Notwendigkeit der Durchführung solcher Fahrten ist glaubhaft zu machen.

Die Probefahrtbewilligung ist, abhängig von Wohnsitz bzw. Firmensitz, bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. bei der Bundespolizeidirektion Salzburg zu beantragen.

Rückfragen: