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"Umweltzonen" in Städten der Bundesrepublik Deutschland



Seit 1.1.2008 wurden und werden in der Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen Städten sogenannte "Umweltzonen" eingerichtet, um die Belastung der Luft mit Feinstaub zu verringern. In diesen Umweltzonen darf nur mehr mit Fahrzeugen, die eine Kennzeichnung mit eigens dafür vorgesehenen Plaketten aufweisen, gefahren werden.


Eine Umweltzone ist durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gekennzeichnet. Die Plaketten, gestaffelt nach Schadstoffkategorien, werden von den deutschen Zulassungsbehörden (Landratsämter) sowie den in Deutschland für die Durchführung der Abgasuntersuchung anerkannten Stellen wie Kfz-Werkstätten, TÜV oder DEKRA ausgegeben. Die Kosten sind rechtlich nicht geregelt und können daher regional unterschiedlich sein.


Für nähere Informationen, in welchen Städten bereits Umweltzonen eingerichtet sind, welche Plakette für das jeweilige Fahrzeug maßgeblich ist, wo genau und unter welchen Voraussetzungen die Plaketten erworben werden können usw., sind nachstehend Links zu deutschen Behörden eingerichtet.



Deutsches Umweltministerium

Deutsches Verkehrsministerium

Deutschland: Umweltzonen & Plakettenpflicht (eine Information des ÖAMTC)





Rückfragen: Verkehrsrecht