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von A bis Z

Fahrprüfung

Die Fachabteilung 6/3 (Elektrotechnik, Maschinenbau und Kraftfahrwesen) des Amtes der Salzburger Landesregierung hat als betriebsähnliche Einrichtung die Kraftfahrzeugprüfstelle als Prüfzentrum für alle praktischen Fahrprüfungen im Land Salzburg eingerichtet. Unsere Mitarbeiter gewährleisten, dass die Fahranfänger eine solide Ausbildung im Rahmen der Fahrprüfung nachweisen, bevor sie sich selbständig im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen.

Salzburg hat ein sehr modernes System mit teilweise hauptberuflichen Fahrprüfern. Die Fahrprüfer sind ausgezeichnet geschult und gewährleisten ein einheitliches Prüfniveau.

Über die Ausbildung und die Antragsabwicklung informieren Sie gerne die Fahrschulen des Landes Salzburg.



Die theoretische Fahrprüfung

Vor Antritt der praktischen Fahrprüfung müssen Sie die theoretische Fahrprüfung im multiple-choice-Verfahren ablegen. Den Ablauf einer derartigen Prüfung können Sie bei Ihrer Fahrschule ausreichend üben. Es gibt derzeit rund 3800 Fragen, für die Führerscheingruppe B sind es ungefähr 1800 Fragen. Für die Prüfung wird ein Teil aus diesen Fragen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

Sollten Sie die Prüfung einmal nicht bestanden haben, können Sie sie nach einer Wartezeit von mindestens 2 Wochen wiederholen. Sofern jemand die theoretische Fahrprüfung 5 mal nicht besteht, ist eine ergänzende amtsärztliche Untersuchung zwingend.

Die theoretische und praktische Ausbildung kann beispielsweise für die Klasse B mit einem Alter von 17 ½ Jahren begonnen werden (vorgezogene Lenkerberechtigung für B bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr). Nach Vollendung der theoretischen Ausbildung können Sie die theoretischen Fahrprüfung ablegen.

In der Regel entstehen für die Entsendung des Aufsichtsorganes zur theoretische Fahrprüfung Kosten in der Höhe von 8,20 Euro.



Die praktische Fahrprüfung

Hier sollen Sie nachweisen, dass Sie das Fahrzeug beherrschen und die im theoretischen Teil gelernten Vorschriften auch praktisch umsetzen können.


Die Prüfung besteht aus drei Teilen:

  • Teil 1: Überprüfung am Fahrzeug
    Sie beweisen, dass Sie die einfachen Kontrollen am Fahrzeug durchführen können, z.B. Flüssigkeitsstände kontrollieren, Lenkung und Bremse überprüfen, die Bedeutung von Kontrollleuchten kennen usw.

  • Teil 2: Übungen im Langsamfahrbereich
    Hier gibt es grundsätzlich sieben Einzelübungen, die Sie durchführen werden. Nur für die Klasse B kann der Fahrprüfer die Durchführung von 3 ausgewahlten Übungen anordnen. Die Übungen haben Sie bei Ihrer Ausbildung in der Fahrschule gelernt. Sie umfassen das Befahren einer Verzögerungsgasse, der Halt vor einer vorgegebenen Markierung, das Umkehren, seitwärts Einparken, rückwärts Einparken, Slalomfahren, und das Durchfahren eines engen Tores.

  • Teil 3: Fahren im Verkehr
    Hier wird Ihr Können beim Befahren von Steigungen und Gefällen getestet sowie die Spurgestaltung, die Tempogestaltung, das Verhalten bei Fahrstreifenwechsel, das Vorbeifahren und Überholen, das Befahren von Querstellen, das Einbiegen, das Fahren mit hohem Tempo und das sonstige Verhalten beurteilt. Grundsätzlich erfolgt bei der Prüfungsfahrt das Befahren verschiedener Verkehrsräume. So wird sowohl auf verkehrsberuhigten Gebieten, in Ortsgebieten, auf Freilandstraßen als auch - soweit dies möglich ist - auf Autobahnen und Autostraßen gefahren.


Die Prüfstrecke wird Ihnen von Ihrer Fahrprüferin oder Ihrem Fahrprüfer vorgegeben.

Die Prüfungsfahrt dauert beispielsweise für die Klassen A und B mindestens 25 Minuten, für die Klassen C sowie C+E mindestens 45 Minuten.

Am Ende der Fahrt wird Ihre Fahrprüferin bzw. Ihr Fahrprüfer die Fahrt mit Ihnen besprechen und möglicherweise bekanntgeben, was Sie im Sinne der Verkehrssicherheit besser machen könnten.

Sollte einmal eine Prüfungsfahrt nicht erfolgreich sein, können Sie diese nach einer Wartezeit von mindestens zwei Wochen wiederholen. Sollten Sie viermal nicht erfolgreich sein, ist eine ergänzende Untersuchung durch den Amtsarzt notwendig.

Nach bestandener Fahrprüfung überreicht Ihnen ihr Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein. Mit diesem dürfen Sie in Österreich sofort losfahren. Sie benötigen dazu nur noch einen amtlichen Lichtbildausweis für eine etwaige Verkehrskontrolle. Der vorläufige Führerschein ist auf Österreich eingeschränkt und mit einem Ablaufdatum versehen. Bis zu diesem Ablaufdatum erhalten Sie bei rechtzeitiger Einzahlung der Gebühren Ihren Scheckkartenführerschein.

Die Prüfgebühr beträgt für die Klassen A, B, B + E, und F jeweils 32,70 Euro.

Für die Klassen C, C + E, D und D + E 50,80 Euro pro Klasse. Erlagscheine für die Einzahlung erhalten Sie nach bestandener Prüfung vom Fahrprüfer: